Grundsätzlich kann der Verkäufer für die Durchführung der Wandlung eines KfZ keine Gebühren verlangen. Allerdings hat der Käufer an den Verkäufer einen Betrag dafür zu zahlen, dass dieser das Fahrzeug nutzen konnte. Hierbei handelt es sich jedoch um keine pauschalierte Nutzungsgebühr, sondern um eine NutzungsentschädigungNutzungsentschädigung, die insbesondere anhand der gefahrenen Kilometer im Einzelfall zu ermitteln ist.

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