Nein. Die Nacherfüllung im Rahmen der Gewährleistung beim Auto muss für den Käufer kostenfrei vom Verkäufer bewirkt werden. Er darf vom Käufer weder die Transport- oder Reparaturkosten, noch einen Wertersatz bzw. eine Nutzungsentschädigung bei der Lieferung eines neuen KFZ gegen Rücknahme des mangelhaften Fahrzeugs verlangen.

Anzeige

Individuelle Beratung im Autorecht

Ein erfahrener Rechtsanwalt beantwortet individuell und kurzfristig alle autorechtlichen Fragen. Aufgrund langjähriger Erfahrung durch die Bearbeitung einer Vielzahl autorechtlicher Mandate bundesweit kennen die Anwälte der Automobilkanzlei die Besonderheiten des Autorechts im Detail (mehr über die Fälle). Gerne beraten wir telefonisch, per Video oder persönlich in der Automobilkanzlei in Berlin.  

 

Jetzt Termin vereinbaren >

Anzeige