Ist der Käufer Verbraucher, so beträgt die Gewährleistungsfrist bei Neuwagen immer mindestens zwei Jahre, bei Gebrauchtwagen kann sie auf ein Jahr verkürzt werden.

Ist der Käufer Unternehmer, kann die Verjährungsfrist weiter verkürzt werden. In der Praxis üblich ist eine undifferenzierte Verkürzung der Gewährleistungsfrist auf ein Jahr sowohl für Neu- als auch für Gebrauchtwagen.

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