Von einer Garantie beim Gebrauchtwagenkauf spricht man, wenn der Verkäufer dem Käufer im Rahmen des Fahrzeugkaufes zusätzliche Rechte einräumt. Dies ist auch bei Gebrauchtwagen möglich. Garantien sind regelmäßig so ausgestaltet, dass ein Garantiegeber die Bedingungen aufstellt, unter denen der Garantiefall eintritt und auch bestimmt welche Folgen dieser Garantiefall hat. Häufig wird z.B. beim Gebrauchtwagenkauf zwar eine "Garantie von zwei Jahren" gewährt. Soweit hier nicht zusätzlich die gesetzlichen Gewährleistungsregeln Anwendung finden, muss der Gebrauchtwagenkäufer sich genau über die Garantiebedingungen informieren. Ist (wie häufig in der Praxis) lediglich eine kostenfreie Reparatur geregelt, kann der Käufer z.B. nicht vom Kaufvertrag zurücktreten.

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