Auch beim Leasing ist eine Wandlung des KFZ möglich. Die Rückabwicklung des Leasingvertrages erfolgt bei Vorliegen von Mängeln am Leasingfahrzeug nach Erklärung des Leasing-Rücktritts gegenüber dem Vertragspartner.
Siehe auch
- Rechte und Pflichten bei der Rückgabe des Leasingfahrzeuges
- Reparaturkosten Leasing