Liegen die Voraussetzungen für eine Rückabwicklung des Autokaufvertrag vor, so muss der Verkäufer die Kosten dafür tragen. Kosten die dem Käufer bereits entstandenen sind, kann dieser als Schadensersatz geltend machen. Regelmäßig gehören zu den ersatzfähigen Kosten auch die Anwaltskosten. Im Fall der erfolgreichen Einschaltung eines Anwalts muss der Verkäufer auch die Anwaltsrechnung bezahlen.

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