Liegen die Voraussetzungen für eine Rückabwicklung des Autokaufvertrag vor, so muss der Verkäufer die Kosten dafür tragen. Kosten die dem Käufer bereits entstandenen sind, kann dieser als Schadensersatz geltend machen. Regelmäßig gehören zu den ersatzfähigen Kosten auch die Anwaltskosten. Im Fall der erfolgreichen Einschaltung eines Anwalts muss der Verkäufer auch die Anwaltsrechnung bezahlen.

Anzeige

Individuelle Beratung im Autorecht

Ein erfahrener Rechtsanwalt beantwortet individuell und kurzfristig alle autorechtlichen Fragen. Aufgrund langjähriger Erfahrung durch die Bearbeitung einer Vielzahl autorechtlicher Mandate bundesweit kennen die Anwälte der Automobilkanzlei die Besonderheiten des Autorechts im Detail (mehr über die Fälle). Gerne beraten wir telefonisch, per Video oder persönlich in der Automobilkanzlei in Berlin.  

 

Jetzt Termin vereinbaren >

Anzeige