Um ein Auto zu wandeln müssen verschiedene Voraussetzungen erfüllt sein. Insbesondere muss das Auto mangelhaft sein. Der Käufer kann dann gegenüber dem Verkäufer die Wandlung bzw. den Rücktritt vom Kaufvertrag erklären. Anschließend ist der Kaufvertrag rückabzuwickeln.

Zu beachten ist in diesem Zusammenhang, dass die Rücktrittserklärung einseitig vom Käufer ausgeht. Der Verkäufer muss und kann dieser nicht zustimmen oder den Rücktritt "genehmigen".

Mehr zur Auto-Wandlung >

Anzeige

Individuelle Beratung im Autorecht

Ein erfahrener Rechtsanwalt beantwortet individuell und kurzfristig alle autorechtlichen Fragen. Aufgrund langjähriger Erfahrung durch die Bearbeitung einer Vielzahl autorechtlicher Mandate bundesweit kennen die Anwälte der Automobilkanzlei die Besonderheiten des Autorechts im Detail (mehr über die Fälle). Gerne beraten wir telefonisch, per Video oder persönlich in der Automobilkanzlei in Berlin.  

 

Jetzt Termin vereinbaren >

Anzeige