Um ein Auto zu wandeln müssen verschiedene Voraussetzungen erfüllt sein. Insbesondere muss das Auto mangelhaft sein. Der Käufer kann dann gegenüber dem Verkäufer die Wandlung bzw. den Rücktritt vom Kaufvertrag erklären. Anschließend ist der Kaufvertrag rückabzuwickeln.
Zu beachten ist in diesem Zusammenhang, dass die Rücktrittserklärung einseitig vom Käufer ausgeht. Der Verkäufer muss und kann dieser nicht zustimmen oder den Rücktritt "genehmigen".
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