Nutzungsentschädigung

Unser Mandant forderte die Rückabwicklung eines Kaufvertrages wegen Mängeln am Fahrzeug. Die Verkäuferin stimmte der Wandlung eines BMW X3 xDrive 35d zu und nahm das Fahrzeug zurück. Im Rahmen der Abrechnung wurde die Nutzungsentschädigung mit 0,67 Prozent des Kaufpreises pro gefahrene 1.000 km erheblich zu hoch angesetzt. Weitere Positionen wurden nicht erstattet. Diese Konditionen waren für den Käufer nicht akzeptabel.

Wir machten die Ansprüche bei der Verkäuferin außergerichtlich geltend. Gefordert wurde eine Abrechnung der Nutzungsentschädigung auf der Basis von 0,33 Prozent des Kaufpreises pro gefahrene 1.000 Kilometer. Zudem wurde eine Kapitalverzinsung in Höhe von 5 Prozent p.a. auf den Nettoanteil des eingesetzten Kapitals und die vom Käufer getätigten Aufwendungen (Inspektionen und Winterräder) gefordert. Nachdem die Gegenseite innerhalb der gesetzten Frist nur mit einer Bitte um Fristverlängerung reagierte und sie dann aber bis zum angekündigten Zeitpunkt keine Stellungnahme abgab, wurde Klage vor dem zuständigen Gericht erhoben. Innerhalb des gerichtlichen Verfahrens einigten sich die Parteien auf eine weitere Zahlung in Höhe von 6.500,00 EUR Zug-um-Zug gegen Rückgabe der Winterreifen.

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