Rücktritt

Mit Wandlung eines Autos kann die Rückzahlung des Kaufpreises gegen Rückgabe des Fahrzeugs erreicht werden. Voraussetzung hierfür sind vor allem Mängel am Auto. Obwohl mit der Wandlung umfassende Veränderungen in den Rechtsbeziehungen zwischen Autohändler und Fahrzeugkäufer verbunden sind, sind deren Voraussetzungen oftmals schnell erfüllt. Entsprechend gut sind die Chancen für eine erfolgreiche Wandlung.
Es wäre verfehlt, Mängel nur bei älteren Autos zu erwarten. Gerade die Wandlung von Neuwagen gewinnt immer mehr an Bedeutung. Ein Grund dafür ist u.a. die ständig zunehmende technische Komplexität der Fahrzeuge. Insbesondere die Elektronik der Fahrzeuge bzw. die zunehmende Computerisierung führt zu einer Vielzahl von Mängeln, die oftmals die oben genannten Voraussetzungen für den Rücktritt vom Kaufvertrag erfüllen. Im Ergebnis ist es oft mit Erfolg möglich, das Auto zu wandeln und die Rückabwicklung des Autokaufs durchzusetzen.
Die Wandlung eines KfZ kann unterschiedlich ablaufen und unterschiedlich lange dauern. Dies hängt vor allem davon ab, ob die Parteien des KfZ-Kaufvertrages die KfZ-Wandlung einvernehmlich durchführen oder nicht. Lehnt etwa der Verkäufer die Wandlung des Autos ab, so muss in der Regel eine gerichtliche Entscheidung herbeigeführt werden.
Die Rückgabe des Leasingfahrzeugs erfolgt bei Ende eines Leasingvertrages. Auch bei vorzeitiger Beendigung des Leasingvertrages (z.B. nach Rücktritt oder Kündigung) muss das Fahrzeug zurückgegeben werden. Es stellen sich dann insbesondere Fragen zu Fahrzeugherausgabe, Übergabeprotokoll, Begutachtung, Minderwertausgleich, Aufbereitungskosten, Reparaturkosten, Inspektions- und Wartungskosten. Leasingnehmer haben hier verschiedene Rechte und Pflichten zu beachten.
Bei der Rückgabe des Fahrzeuges am Ende des Leasingvertrages erleben Leasingnehmer häufig böse Überraschungen. Plötzlich verlangt der Leasinggeber Ersatz für Gebrauchsspuren und Mängel am Fahrzeug. Dabei muss der Leasingnehmer nicht für jede Verschlechterung des Fahrzeuges Ersatz leisten.