
Arglistige Täuschung beim Autokauf
Eine arglistige Täuschung berechtigt zur Anfechtung des Autokaufvertrages und kann damit zur Rückabwicklung des Autokaufvertrages führen. Bei der arglistigen Täuschung handelt es sich in der Praxis des Autorechts um den wichtigsten Anfechtungsgrund. Eine Vielzahl von Verhaltensweisen können sich als arglistige Täuschung darstellen und kommen insoweit als Anfechtungsgrund in Betracht. Besonders praxisrelevante Anfechtungsgründe sind die Zusicherung nicht vorhandener Fahrzeugeigenschaften, z.B. die falsche Behauptung, das Fahrzeug sei unfallfrei.

Autokauf (Übersicht)
Der Autokauf steht im Zentrum des Autorechts. Während die eigentliche Abwicklung bzw. die Durchführung des Autokaufs relativ einfach abläuft (Auto gegen Geld), können in der Folge verschiedene Störungen auftreten. Die häufigsten Störungen und die damit verbundenen wichtigsten Rechte des Käufers werden nachfolgend in der Übersicht mit weiterführenden Informationen dargestellt.

Autokaufvertrag
Beim Autokaufvertrag handelt es sich um einen Kaufvertrag, der spezifisch den Erwerb eines Fahrzeugs regelt. Neben PKW können auch LKW oder weitere besondere Fahrzeuge wie z.B. Oldtimer Gegenstand eines Autokaufvertrags sein. Der Vertrag kann zwischen zwei Privatpersonen bzw. Verbrauchern oder zwischen einer Privatperson und einem Händler geschlossen werden. Außerdem kann bei Autokaufverträgen zwischen Neuwagen und Gebrauchtwagen differenziert werden. Die unterschiedlichen Autokaufverträge weisen unterschiedliche Besonderheiten auf, welche neben der Darstellung der Grundlagen des Autokaufvertrags nachfolgend beschrieben werden.

Kaufvertrag Gebrauchtwagen
Auf Kaufverträge über Gebrauchtwagen finden zunächst die allgemeinen (auto-) vertragsrechtlichen Grundlagen Anwendung. Als Vertragsparteien können sowohl Unternehmen, als auch Verbraucher (Private) Beteiligte des Gebrauchtwagenkaufvertrages sein. Je nach Beteiligten kann mehr oder weniger stark von den gesetzlichen Regelungen des Kaufrechts abgewichen werden. Besonders zu beachten ist, dass ohne gesonderte Regelungen auch beim Gebrauchtwagenkauf die allgemeinen gesetzlichen Regelungen gelten, wie sie insbesondere auch auf Neuwagen Anwendung finden. Gerade mit Blick auf die Gewährleistung kann dies zu erheblichen Abweichungen führen. Es empfiehlt sich deshalb regelmäßig eine gesonderte vertragliche Regelung zu treffen.

Gewährleistung Auto
Die Gewährleistung beim Autokauf beinhaltet mit der Nacherfüllung, Rücktritt / Wandlung, Minderung, Schadenersatz und dem Ersatz vergeblicher Aufwendungen verschiedene Rechte, die dem Käufer eines mangelhaften Autos zustehen. Der Käufer kann dabei das ihm persönlich günstigste Gewährleistungsrecht individuell wählen und teilweise auch mit anderen Rechten kombinieren. Garantien können Gewährleistungsrechte ggf. ergänzen. Gewährleistungsfristen begrenzen die Gewährleistungsrechte zeitlich. Sie sind im Einzelfall allerdings oftmals deutlich länger, als eigentlich erwartet.

Gewährleistung Gebrauchtwagen
Der Kauf eines Gebrauchtwagens kann eine kosteneffiziente Alternative zum Neuwagen sein. Allerdings birgt der Gebrauchtwagenkauf auch Risiken, vor allem im Hinblick auf den technischen Zustand des Fahrzeugs. In diesem Kontext spielt die Gewährleistung eine zentrale Rolle, da sie den Käufer vor versteckten Mängeln schützt. In Deutschland ist die Gewährleistung gesetzlich geregelt, bietet aber auch Raum für individuelle Vereinbarungen zwischen Käufer und Verkäufer.