Dem Verkäufer steht grundsätzlich ein zweimaliges Nachbesserungsrecht zu.

Ausnahme: Bei Vorliegen besonderer Umständen können auch mehr oder weniger Nachbesserungsversuche zu akzeptieren sein. Insbesondere wenn der erste Nachbesserungsversuch gravierende Ausführungsfehler aufweist, kann es dem Käufer nicht unter Umständen nicht zumutbar sein, sich auf weitere Nacherfüllungsversuche einzulassen.

Anzeige

Individuelle Beratung im Autorecht

Ein erfahrener Rechtsanwalt beantwortet individuell und kurzfristig alle autorechtlichen Fragen. Aufgrund langjähriger Erfahrung durch die Bearbeitung einer Vielzahl autorechtlicher Mandate bundesweit kennen die Anwälte der Automobilkanzlei die Besonderheiten des Autorechts im Detail (mehr über die Fälle). Gerne beraten wir telefonisch, per Video oder persönlich in der Automobilkanzlei in Berlin.  

 

Jetzt Termin vereinbaren >

Anzeige