Für die Wandlung eines Autokaufvertrages sind bestimmte Voraussetzungen erforderlich. Liegen diese vor, erfolgt die Wandlung bzw. der Rücktritt durch einseitige Erklärung des Käufers gegenüber seinem Verkäufer.

Anschließend ist der Autokaufvertrag rückabzuwickeln. Hierzu gibt der Käufer das Fahrzeug zurück. Verkäufer erstattet den Kaufpreis. Der Kaufpreis wird mit verschiedenen weiteren Positionen wie etwa der Nutzungsentschädigung oder Kapitalverzinsung saldiert. Üblicherweise entsteht dabei ein Guthaben des Käufers, das dieser ausbezahlt bekommt.

Können sich die Vertragsparteien nicht einigen, ist eine gerichtliche Entscheidung herbeizuführen. Zur Vorbereitung eines Urteils zur Wandlung des Autokaufvertrages wird oftmals ein Sachverständigengutachten eingeholt, welches vor allem die Mängel beurteilt.

Siehe auch:Die Kfz-Wandlung

Anzeige

Individuelle Beratung im Autorecht

Ein erfahrener Rechtsanwalt beantwortet individuell und kurzfristig alle autorechtlichen Fragen. Aufgrund langjähriger Erfahrung durch die Bearbeitung einer Vielzahl autorechtlicher Mandate bundesweit kennen die Anwälte der Automobilkanzlei die Besonderheiten des Autorechts im Detail (mehr über die Fälle). Gerne beraten wir telefonisch, per Video oder persönlich in der Automobilkanzlei in Berlin.  

 

Jetzt Termin vereinbaren >

Anzeige