Bei der Wandlung eines KfZ muss der Käufer darlegen und beweisen, dass ein Mangel am Auto vorliegt. Hierbei sind Fotos und Zeugen, die den Mangel bestätigen können hilfreich. Ratsam ist es auch, die Werkstattprotokolle aufzubewahren, da hiermit zugleich dokumentiert wird, wann das Fahrzeug zur Mängelbeseitigung in der Werkstatt war.

Ein erfahrener Rechtsanwalt beantwortet individuell und kurzfristig alle autorechtlichen Fragen. Aufgrund langjähriger Erfahrung durch die Bearbeitung einer Vielzahl autorechtlicher Mandate bundesweit kennen die Anwälte der Automobilkanzlei die Besonderheiten des Autorechts im Detail (mehr über die