Mit einem KFZ-Rücktritt, genauer: einem Rücktritt vom KFZ-Kaufvertrag, kann die Rückabwicklung des Kaufvertrages über ein Fahrzeug erreicht werden. Dies bedeutet, dass das Auto zurückgegeben und der Kaufpreises zurückbezahlt wird. 

Anzeige

Individuelle Beratung im Autorecht

Ein erfahrener Rechtsanwalt beantwortet individuell und kurzfristig alle autorechtlichen Fragen. Aufgrund langjähriger Erfahrung durch die Bearbeitung einer Vielzahl autorechtlicher Mandate bundesweit kennen die Anwälte der Automobilkanzlei die Besonderheiten des Autorechts im Detail (mehr über die Fälle). Gerne beraten wir telefonisch, per Video oder persönlich in der Automobilkanzlei in Berlin.  

 

Jetzt Termin vereinbaren >

Anzeige