Dem Käufer eines Fahrzeuges steht die gesetzliche Gewährleistung zu. Danach kann vom Verkäufer verlangt werden, dass er einen ggf. bei Übergabe bestehenden Mangel beseitigt und den vertragsgemäßen Zustand herstellt.

In Betracht kommt ferner die Wandlung des KfZ bzw. der Rücktritt vom Kaufvertrag. Dies gilt insbesondere, wenn die Beseitigung des Mangels nicht ordnungegemäß erfolgt ist. In diesem Fall sind die ausgetauschten Leistungen zurückzugeben. Der Käufer bekommt also den Kaufpreis zurück, muss dem Verkäufer im Gegenzug jedoch das Fahrzeug herausgeben. Hinzu kommt eine Nutzungsentschädigung.

Entsteht dem Käufer durch den Mangel am Auto ein Schaden, etwa in Form von Anwaltskosten oder Kosten für einen Mietwagen, so kann der Käufer aufgrund der gesetzlichen Gewährleistung beim Auto Schadensersatz vom Verkäufer verlangen.

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