Bremsen
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Der Käufer erwarb einen Audi S7 als Gebrauchtwagen für 69.000 EUR. Innerhalb der ersten drei Monate befand sich das Fahrzeug nach seinen Angaben zwanzigmal in Werkstätten. Er beanstandete neben kleineren Mängeln ungewöhnliche Quietschgeräusche und ein metallenes Klappergeräusch der Bremsen. Der Händler habe auf den Hersteller verwiesen. Dieser könne ebenfalls nicht abhelfen. 

Daraufhin beauftragte uns der Käufer. Wir erklärten den Rücktritt vom Kaufvertrag und machten die sich hieraus ergebenden Ansprüche geltend. Anschließend einigten sich die Parteien schnell und einvernehmlich über die Modalitäten der Wandlung. Der Käufer entschied sich für den Abschluss eines Folgegeschäftes, mit dem der alte S7 verrechnet verrechnet wurde.

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