Der Käufer eines Gebrauchtwagen hat bei Mängeln gesetzliche Gewährleistungsansprüche gegen den Gebrauchtwagenhändler. Er kann, ebenso wie der Käufer eines Neuwagens, Beseitigung des Mangels und unter Umständen Schadensersatz verlangen. Vor allem aber hat er ebenfalls die Möglichkeit, vom Kaufvertrag über den Gebrauchtwagen zurückzutreten.