Sofern ein erheblicher Mangel vorliegt und erfolglos eine Frist zur Nacherfüllung gesetzt worden (oder diese entbehrlich) ist, kann der Käufer von seinem Wandlungs- bzw Rücktrittsrecht Gebrauch machen. Dies setzt zunächst eine entsprechende Rücktrittserklärung voraus. Zwar ist der Rückritt grundsätzlich formlos möglich und muss keine Begründung enthalten, jedoch sollte der Autokäufer zum erfolgreichen Rücktritt einige Besonderheiten zu beachten.

Allgemeine Anforderungen einer Rücktrittserklärung

Die Wandlung bzw. der Rücktritt muss dem Vertragspartner gegenüber erklärt werden. In dieser Erklärung muss der Käufer zum Ausdruck bringen, dass er sich vom Vertrag lösen möchte und die beidseitigen Leistungspfichten aufgehoben, sowie die bereits erbrachten Leistungen rückgängig gemacht werden sollen. Das Wort "Rücktritt" muss in der Erklärung nicht enthalten sein.

Besonderheiten bei der Erklärung des KFZ-Rücktritts

Auch wenn die gesetzlichen Anforderungen gering sind, so ist nicht nur für ein möglicherweise anschließendes gerichtliches Verfahren einiges zu beachten. Zum einen muss berücksichtigt werden, dass der Händler vor Ort, bei dem das Fahrzeug übergeben wurde, nicht unbedingt der Vertragspartner sein muss. Zum anderen muss selbst bei einer erfolgten Abtretung der vertraglichen Ansprüche an einen Dritten, die Rücktrittserklärung weiterhin gegenüber dem ursprünglichen Vertragspartner - und nicht etwa gegenüber dem Dritten - erklärt werden. Eine Rücktrittserklärung gegenüber dem falschen Adressaten entfaltet keinerlei Wirkung.

Zusätzlich können AGB bei Vertragsschluss vereinbart worden sein, welche das Rücktrittsrecht einschränken können. Insbesondere können somit die Fristen zur Erklärung des Rücktritts verkürzt worden sein. Sofern AGB vorhanden sind, sollte auch immer geprüft werden, ob diese tatsächlich wirksam sind oder sie eine unangemessene Benachteiligung des Käufers darstellen. Hierbei kann fachkundige Hilfe notwendig sein. Sofern es sich um eine unwirksame Klausel der AGB handelt, finden die gesetzlichen Regelungen Anwendung.

Auch sollte, trotz der Möglichkeit einer formlosen Abgabe, die Rücktrittserklärung aus Beweisgründen in jedem Fall schriftlich erfolgen und der Zugang beim Vertragspartner unter Angabe des Datums dokumentiert werden. Denn falls der Verkäufer nicht auf die Rücktrittserklärung reagiert und der Käufer Klage erhebt, muss er die Wirksamkeit der Rücktrittserklärung beweisen.

 

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