Es existiert kein allgemeines Rückgaberecht. Insbesondere kann in der Regel nicht einfach durch die Einhaltung einer besimmten Frist vom Kaufvertag zurückgetreten werden. Solche Möglichkeiten existieren allenfalls im Fernabsatz, der jedoch beim Auto-Kaufvertrag und dessen Rückabwicklung nur eine untergeordnete Rolle spielt. Die Rückabwicklung des Kaufvertrages ist vielmehr grundsätzlich von den oben genannten Voraussetzungen abhängig. Der Rücktritt soll kein verstecktes Rückgaberecht des Käufers sein.

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