Rückgaberecht bedeutet, dass der Käufer ohne Angabe oder Vorliegen von Gründen den PKW zurückgeben darf. Ein eigenständiges Rückgaberecht exisitiert in der Regel nicht. Dies ist nur vorstellbar, soweit die Vertragsparteien ein Rückgaberecht ausdrücklich vereinbaren.
Hiervon zu unterscheiden ist das Rechts des Käufers auf Wandlung / Rücktritt. Dieses besteht von Gesetzes wegen und braucht nicht vereinbart werden. Allerdings müssen für die Wandlung bestimmte Voraussetzungen vorliegen.