Rücktritt Kaufvertrag Auto

Durch den Rücktritt vom Kaufvertrag über ein Auto können die ursprünglichen vertraglichen Verpflichtungen rückgängig gemacht werden. Insbesondere kann der Fahrzeugkäufer den von ihm gezahlten Kaufpreis zurück fordern. Dafür muss er das Fahrzeug dem Verkäufer zurück geben. Daneben sind verschiedene weitere gegenseitigen Leistungen abzuwickeln. Rücktritte vom Kaufvertrag sind an bestimmte Voraussetzungen geknüpft. Das Fahrzeug muss insbesondere mangelhaft sein. 

Übersicht

Das Rücktrittsrecht stellt eines von mehreren Gewährleistungsrechten beim Autokauf dar. Voraussetzungen für einen Rücktritt vom Auto-Kaufvertrag sind

  1. ein Mangel am Auto,
  2. die Erheblichkeit des Mangels,
  3. die Aufforderung zur Nacherfüllung / Mangelbeseitigung unter angemessener Fristsetzung, 
  4. Fehlschlagen, Unzumutbarkeit oder Verweigerung der Nacherfüllung,
  5. die Rücktrittserklärung.

Die Beweislast für das Vorliegen des Mangels und die erfolglose Nacherfüllung liegt beim Käufer. Teilweise existieren allerdings für den Beweis von Mängeln Erleichterungen für den Käufer.

Liegen diese Voraussetzungen vor, kommt es in der Folge zur Rückabwicklung des Kaufvertrages. Dabei muss der Käufer insbesondere eine Nutzungsentschädigung an den Verkäufer leisten. Der Verkäufer hingegen muss dem Käufer unter bestimmten Voraussetzungen das eingesetzte Kapital verzinsen.

Erheblicher Mangel am Auto

Ein Mangel ist geben, wenn das Fahrzeug nicht die vereinbarte Beschaffenheit aufweist, d.h. es sich zum gewöhnlichen Gebrauch oder für die vertraglich vereinbarte Verwendung nicht eignet. Eine Rücktrittsmöglichkeit besteht nur bei einem erheblichen Mangel.

Tipp


Experten-Tipp: Auch mehrere kleine Mängel können ggf. einen erheblichen Mangel darstellen und damit zum Rücktritt vom Kaufvertrag berechtigen (sog. Montagsautos / Zitronenautos)


Das Rücktrittsrecht kommt nicht nur bei gebrauchten Fahrzeugen, sondern auch bei Neuwagen in Betracht. Gerade aufgrund der immer komplexeren technischen Ausstattung sind auch bei ihnen nicht selten erhebliche Mängel feststellbar.

Mehr zu Auto-Mängeln > und der Erheblichkeit von Mängeln >

Aufforderung zur Nacherfüllung

Aufforderung zur MangelbeseitigungDas Rücktrittsrecht ist kein "Rückgaberecht" für den KFZ-Kaufvertrag. Ein solches Rückgaberecht existiert nicht. Bevor der Käufer zurücktreten kann, muss er den Verkäufer zur Nacherfüllung auffordern und der Verkäuferseite eine angemessene Frist setzen, den Mangel am Auto zu beseitigen oder notfalls ein neues bzw. mangelfreies Auto zu liefern.

Die Angemessenheit der Frist bestimmt sich nach dem Einzelfall. Dem Verkäufer muss aber genügend Zeit gegeben werden, den Mangel tatsächlich zu beheben. Erst wenn diese Frist abgelaufen ist, kann der Käufer vom Kaufvertrag zurücktreten.

Eine Fristsetzung ist in bestimmten Fällen entbehrlich. Der Käufer muss vor dem Auto-Rücktritt z.B. keine Frist setzen, wenn der Verkäufer die Mangelbehebung von Anfang an ernsthaft ablehnt, wenn es sich um einen Mangel handelt, der nicht - auch nicht durch Lieferung eines Ersatzwagens - behoben werden kann oder bereits zwei erfolglose Reparaturversuche durch den Verkäufer unternommen worden sind.

Mehr zur Aufforderung > und zur Frist >

Existenz des Mangels

Für einen erfolgreichen Rücktritt ist es sodann erforderlich, dass der Mangel trotz Aufforderung zur Nacherfüllung weiterhin besteht bzw. ein Ersatzfahrzeug nicht geliefert wird. Wird der Mangel erfolgreich beseitigt, besteht kein Rücktrittsrecht. Allerdings kann der Mangel und damit auch ein Rücktrittsrecht später erneut auftreten. Begrenzt wird dies nur durch die im Einzelfall gültige Gewährleistungsfrist.

Verhältnismäßig einfach sind Situationen, in denen der Verkäufer eine Mangelbeseitigung verweigert, häufig auch im Zusammenhang mit einem generellen Bestreiten der Existenz von Mängeln. Hier kann nach einer entsprechenden Aufforderung zur Nacherfüllung (s.o.) und deren Verweigerung direkt der Rücktritt erklärt werden. Wichtig ist allerdings, dass die Verweigerung der Verkäuferseite auch beweisbar ist. Hierzu reichen mündliche Erklärungen regelmäßig nicht aus bzw. sind mit erheblichen Prozessrisiken verbunden. Empfehlenswert ist insoweit in jedem Fall eine schriftliche / textliche Dokumentation der Verweigerung.

Rücktrittserklärung

Um das Rückgewährschuldverhältnis auszulösen, muss der Käufer gegenüber der Verkäuferseite innerhalb der Gewährleistungsfrist eine Rücktrittserklärung abgeben. D.h., er muss ihm unmissverständlich zu verstehen geben, dass er die Erfüllung des Kaufvertrages nicht mehr wünscht, sondern die Folgen des Rücktritts - die Rückgabe des Autos gegen Rückzahlung des Kaufpreises - auslösen möchte.

Dabei ist zu beachten, dass der Rücktritt gegenüber dem wirklichen Verkäufer, also dem tatsächlichen Vertragspartner erklärt wird. Dieser ist nicht immer identisch mit dem Händler, der das Fahrzeug übergeben hat.

Tipp


Experten-Tipp: Zur Beweissicherung sollte der Rücktritt schriftlich erklärt und der Zugang vom Verkäufer mit Datum quittieren werden. Alternativ kann die Rücktrittserklärung per EInwurfeinschreiben versandt werden. 


Mehr zur Rücktrittserklärung >

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