Durch die Regulierung von Schäden nach einem Unfall mit einem Anwalt können Sie Ihre Interessen umfassend wahren. Anders als bei einer Schadensregulierung durch die (gegnerische) Versicherung nimmt der Anwalt nur Ihre Interessen wahr. Ihr Anwalt kennt auch Schadenspositionen wie z.B. den merkantilen Minderwert, über die Sie eine Versicherung ggf. nicht ohne Weiteres aufklärt. So erhalten Sie Ihren Schaden optimal reguliert. Wir bieten Ihnen spezielle anwaltliche Serviceleistungen zur komfortablen und unkomplizierten Unfallregulierung an. Durch den Einsatz der WebAkte können wir viele Prozessschritte, einschließlich der Kommunikation mit den Versicherungen unmittelbar online abwickeln. Dies erspart Zeit, erhöht die Übersichtlichkeit und Sie kommen schneller zu Ihrem Geld.
Im Rahmen der anwaltlichen Schadensregulierung kümmern wir uns um alle Schritte, damit der Ihnen durch den Verkehrsunfall entstandene Schaden möglichst schnell und umfassend vom Schädiger und dessen Versicherung ersetzt wird. Soweit Sie selbst rechtschutzversichert sind, kümmern wir uns auch um eine Kostendeckungsanfrage bei Ihrer Rechtschutzversicherung.
Wir können über das Netz der Versicherungswirtschaft direkt mit den beteiligten Versicherungen online kommunizieren. Dies beschleunigt die Unfallabwicklung. Falls Sie nur das Kennzeichen, nicht aber den den Namen des Unfallgegners nicht kennen (z.B. bei Unfallflucht), können wir online über den Zentralruf der Versicherer eine Halteranfrage veranlassen.
Über sämtliche Schritte werden Sie ebenfalls online in Ihrer individuellen, speziell verschlüsselten WebAkte informiert. Hier können Sie die bei uns geführte Mandatsakte rund um die Uhr einsehen. Sobald Neuigkeiten vorliegen, werden Sie unaufgefordert per Email informiert. Die WebAkte bietet Ihnen die Möglichkeit, den bisherigen Schriftwechsel in Ihrer Verkehrsangelegenheit als auch die aktuellen Schriftsätze nach deren Versendung unmittelbar online einzusehen. So sind Sie zu jeder Zeit und an jedem Ort auf dem aktuellen Stand Ihrer Schadensregulierung. Mehr zur WebAkte...
Die Kosten der Einschaltung eines Anwaltes stellen in den meisten Fällen einen ersatzfähigen Schaden dar, den der Verursacher des Verkehrsunfalls bzw. dessen Versicherung ersetzen muss. Damit werden die bei uns entstehenden Kosten regelmäßig ebenfalls von der Versicherung als Schadensposition erstattet. Gerne informieren wir Sie über weitere Einzelheiten.