Verkehrsdelikte beziehen sich auf sanktionswürdiges Verhalten im Straßenverkehr. Der Gesetzgeber unterscheidet hier Ordnungswidrigkeiten und Straftaten. Ordnungswidrigkeiten betreffen eher leichtere Verfehlungen wie z.B. geringe Geschwindigkeitsüberschreitungen. Sie werden mit Bußgeldern sanktioniert. Straftaten beziehen sich auf schwerere Verfehlungen, z.B. eine Fahrerflucht. Als Sanktionen drohen hier Geld- oder Freiheitsstrafen. Außerdem werden die Sanktionen bei Straftaten in das Bundeszentralregister ("polizeiliches Führungszeugnis") eingetragen. Sowohl bei Ordnungswidrigkeiten, als auch bei Straftaten kann es zusätzlich zu weiteren Sanktionen wie z.B. der Verhängung eines Fahrverbots kommen.
Ausgewählte Verkehrs-Ordnungswidrigkeiten
- Geschwindigkeitsüberschreitung
- Rotlicht-Verstöße
- (Leichtere) Trunkenheitsfahrten / Alkohol am Steuer, § 24a StVG
Ausgewählte Verkehrs-Straftaten
- Unerlaubtes Entfernen vom Unfallort (Fahrerflucht / Unfallflucht), § 142 StGB
- Trunkenheit im Verkehr (Alkohol am Steuer), § 316 StGB
- Nötigung, § 240 StGB
- Fahren ohne Fahrerlaubnis, § 21 StVG
- Gefährliche Eingriffe in den Straßenverkehr, § 315b StGB
- Gefährdung des Straßenverkehrs, § 315c StGB
- (Fahrlässige) Körperverletzung, §§ 229, 223 StGB
- Fahrlässige Tötung, § 222 StGB