Die Rückabwicklung eines Autokaufes erfolgt durch Wandlung bzw. nach Rücktritt. Hierzu gibt der Käufer das Fahrzeug zurück. Der Verkäufer erstattet den Kaufpreis. Der Kaufpreis wird mit verschiedenen weiteren Positionen wie etwa der Nutzungsentschädigung oder Kapitalverzinsung saldiert. Üblicherweise entsteht dabei ein Guthaben des Käufers, das dieser ausbezahlt bekommt.
Können sich die Vertragsparteien nicht einigen, ist eine gerichtliche Entscheidung herbeizuführen. Zur Vorbereitung eines Urteils zur Wandlung des Autokaufvertrages wird oftmals ein Sachverständigengutachten eingeholt, welches vor allem die Mängel beurteilt.
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