Redaktioneller Leitsatz
Ein Fahrzeugkäufer muss Rost, Kratzer und Verschmutzungen, sowie Rost in einem Scheinwerfer nicht hinnehmen. Bei derartigen Erscheinungen handelt es sich um einen Fahrzeugmangel.
BGH, BB 1967, 1268
Ein Fahrzeugkäufer muss Rost, Kratzer und Verschmutzungen, sowie Rost in einem Scheinwerfer nicht hinnehmen. Bei derartigen Erscheinungen handelt es sich um einen Fahrzeugmangel.
BGH, BB 1967, 1268