Nein. Die Nacherfüllung im Rahmen der Gewährleistung beim Auto muss für den Käufer kostenfrei vom Verkäufer bewirkt werden. Er darf vom Käufer weder die Transport- oder Reparaturkosten, noch einen Wertersatz bzw. eine Nutzungsentschädigung bei der Lieferung eines neuen KFZ gegen Rücknahme des mangelhaften Fahrzeugs verlangen.
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