Nein, eine Genehmigung der Fahrzeug-Wandlung ist weder erforderlich noch möglich.
Die Wandlung / der Rücktritt vom Kfz-Kaufvertrag wird einseitig (in der Regel vom Käufer) erklärt. Liegen die Voraussetzungen der Kfz-Wandlung vor, so muss der Kaufvertrag zwingend rückabgewickelt werden.
Siehe auch:
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