Die erste Anlaufstation in Falle einer Wandlung des KfZ ist das Autohaus, bei dem Sie das KfZ erworben haben. Mit dem Hersteller haben sie keinen Autokaufvertrag geschlossen, so dass gegenüber diesem grundsätzlich keine Gewährleistung für das Auto gegeben ist.
Vielen Dank für die Bewertung dieses Beitrags.