Es gibt keinen Unterschied. Die Begriffe können synonym verwendet werden.
Hintergrund: Wandelung ist eigentlich ein veralteter Begriff, den der Gesetzgeber seit der Schuldrechtsmodernisierung nicht mehr verwendet. Stattdessen spricht der Gesetzgeber vom Rücktritt. Allerdings hat sich der Begriff der Wandlung in der autorechtlichen Praxis so verfestigt, dass er nach wie vor verwendet wird und weit verbreitet ist.
Bei der Wandlung bzw. dem Rücktritt geht es darum, dass eine mangelhafte Sache - zum Beispiel ein mangelhaftes Auto - an den Verkäufer zurückgegeben wird. Dieser erstattet dem Käufer den Kaufpreis. Außerdem sind Nutzungen zu ersetzen (Nutzungsentschädigung, Kapitalverzinsung).
Siehe auch:
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