Ja, eine Nutzungsentschädigung ein Fahrzeug, welches auch tatsächlich genutzt wurde, fällt immer an und lässt sich nicht vollständig vermeiden. Lediglich die Höhe der Nutzungsenschädigung ist umstritten. Häufig setzen die Autohäuser hier völlig überhöhte Werte an.
Siehe auch:
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