VerkehrsdelikteVerkehrsdelikte beziehen sich auf sanktionswürdiges Verhalten im Straßenverkehr. Der Gesetzgeber unterscheidet hier Ordnungswidrigkeiten und Straftaten. Ordnungswidrigkeiten betreffen eher leichtere Verfehlungen wie z.B. geringe Geschwindigkeitsüberschreitungen. Sie werden mit Bußgeldern sanktioniert. Straftaten beziehen sich auf schwerere Verfehlungen, z.B. eine Fahrerflucht. Als Sanktionen drohen hier Geld- oder Freiheitsstrafen. Außerdem werden die Sanktionen bei Straftaten in das Bundeszentralregister ("polizeiliches Führungszeugnis") eingetragen. Sowohl bei Ordnungswidrigkeiten, als auch bei Straftaten kann es zusätzlich zu weiteren Sanktionen wie z.B. der Verhängung eines Fahrverbots kommen.

Mit dem Punktesystem sollen Verstöße gegen die Straßenverkehrsordnung (StVO) sanktioniert werden. Die Registrierung dieser Punkte erfolgt im Verkehrszentralregister des Kraftfahrtbundesamtes in Flensburg. Wie viele Punkte wofür vergeben werden, ergibt sich aus dem vom Bundesministerium für Verkehr herausgegebenen Punktekatalog bzw. Bußgeldkatalog. Aktuell werden für die unterschiedlichen Verstöße zwischen 1 bis 7 Punkten vergeben. Eine Reform des Punktesystems steht allerdings unmittelbar bevor.

Das Fahrverbot ist von der Entziehung der Fahrerlaubnis zu unterscheiden. Ein Fahrverbot untersagt lediglich das Führen von Fahrzeugen für einen gewissen Zeitraum (1 bis 3 Monaten).  Mit der Entziehung der Fahrerlaubnis verliert der Betroffene seinen Führerschein endgültig. Er kann ihn erst nach einer Neuerteilung wieder erhalten. Oftmals ist dies zudem erst nach Ablauf bestimmter Fristen und der Erfüllung von Auflagen wie z.B. der Durchführung einer medizinisch-psychologischen Untersuchung (MPU) möglich.

Privatparkplatz

Nutzer oder Anbieter von privaten Parkplätzen kennen das Problem: trotz entsprechender Kennzeichnung werden die nicht öffentlichen Parkplätze unberechtigt von anderen Verkehrsteilnehmern genutzt. Sei es, dass der Parkplatz einer Privatperson von einer fremden Person genutzt wird oder dass nicht öffentliche Parkplätze für Kunden eines Marktes, Patienten eines Arztes oder ähnliches von anderen, nicht zur Nutzung Berechtigten genutzt werden. Wer einen Privatparkplatz besitzt bzw. anbietet, auch wenn dieser nicht durch Absperrungen oder auf sonstige Weise von der Öffentlichkeit abgegrenzt ist, hat ein Recht darauf, dass kein Unberechtigter auf diesem Parkplatz parkt.

Fahrerflucht / Unfallflucht

Die gesetzliche Grundlage findet die Fahrerflucht in § 142 StGB (Unerlaubtes Entfernen vom Unfallort). Diese Norm schützt das Vermögensinteresse des Unfallgeschädigten. § 142 StGB soll sicherstellen, dass der Geschädigte die Möglichkeit bekommt, zivilrechtliche Ansprüche gegen den Unfallbeteiligten (sprich den Flüchtigen) geltend zu machen. Zu beachten ist allerdings, dass nicht alle Arten von Unfällen von der Strafnorm des § 142 StGB erfasst sind. Außerdem wird nur vorsätzliches Verhalten bestraft.