Bei Auftreten eines Mangels am KFZ kann der Käufer die Nacherfüllung, durch Reparatur oder Lieferung einer neuen Sache, vom Verkäufer verlangen. Diese Nacherfüllung soll nach dem Urteil des EuGH vom 17.04.2008, Az C 404/06 für den Käufer aufgrund der Verbraucherschutzrichtlinie 1999/44/EG unentgeltlich sein, wenn der Käufer Verbraucher ist. Ein Verbraucher ist jeder, der eine Sache für den privaten (nicht unternehmerischen) Gebrauch kauft.

Die Höhe der PKW Nutzungesntschädigung ist immer wieder streitig. Gerichte unrteilen unterschiedlich, wenngleich sich zwischenzeitlich eine gewisse Tendenz feststellen lässt. Die nachfolgende Rechtsprechungsübersicht verdeutlicht dies. In jedem Fall ist zu beachten, dass die Ermittlung einer Nutzungsentschädigung für PKW immer eine Frage des Einzelfalls ist und individuell vorgenommen werden muss.

NutzungsentschädigungIm Rahmen der Rückabwicklung des Kaufvertrags wird oftmals nur über die vom Käufer zu zahlende Nutzungsentschädigung gesprochen. Dabei wird häufig übersehen, dass auch der Käufer unter bestimmten Voraussetzungen gegen den Verkäufer eine "Entschädigung" verlangen kann: die Kapitalverzinsung. Der vom Verkäufer zu erstattende Kaufpreis ist vom Verkäufer unter bestimmten Voraussetzungen zu verzinsen. Man spricht dann von der "Verzinsung des eingesetzten Kapitals" oder auch kurz der "Kapitalverzinsung".

AutomängelNach einem Autokauf können Mängel am Auto auftreten. Ein Mangel am Auto liegt insbesondere vor, wenn das Fahrzeug nicht die zwischen Verkäufer und Käufer vereinbarte Beschaffenheit hat. Liegen Mängel vor, kann der Käufer Gewährleistungsrechte geltend machen. Die wichtigsten Mängel beim Autokauf werden nachfolgend allgemein vorgestellt.

Nicht jeder Mangel berechtigt zu Wandlung / Rücktritt vom Autokaufvertrag. Um vom Vertrag zurücktreten zu können, muss der Mangel erheblich sein. Ist er unerheblich, so liegt eine sogenannte Bagatelle vor und dem Käufer verbleiben nur die Möglichkeiten der Minderung oder des Schadensersatzes. Doch wann ist ein Mangel als erheblich einzustufen? Im Gesetz sucht man nach der Klärung dieser Frage vergebens. Stattdessen hat sich der Bundesgerichtshof diesem Thema vielfach angenommen. Die wichtigsten Grundsätze der Entscheidungen werden nachfolgend dargestellt.