Soweit ein Autokäufer einen wirksamen Rücktritt vom Kaufvertrag erklärt hat, kommt es zwingend zur Rückabwicklung des Kaufvertrages. Dem Verkäufer steht hier kein Wahlrecht zu. Er muss den Kfz-Kaufvertrag rückabwickeln. Weigert er sich, kann er durch die Einschaltung eines Gerichts dazu gezwungen werden.

Der Käufer eines Gebrauchtwagen hat bei Mängeln gesetzliche Gewährleistungsansprüche gegen den Gebrauchtwagenhändler. Er kann, ebenso wie der Käufer eines Neuwagens, Beseitigung des Mangels und unter Umständen Schadensersatz verlangen. Vor allem aber hat er ebenfalls die Möglichkeit, vom Kaufvertrag über den Gebrauchtwagen zurückzutreten. Dabei sind verschiedene Besonderheiten zu berücksichtigen.

Die Nacherfüllung bei KFZ-Mängeln ist ein spezielles Auto-Gewährleistungsrecht. Eine Nacherfüllung kann entweder durch Beseitigung des Mangels oder durch Lieferung einer mangelfreien Sache erfolgen. Grundsätzlich steht dem Fahrzeugkäufer ein Wahlrecht zu, ob er die Mangelbeseitigung oder die Neulieferung wünscht. Allerdings kann der Verkäufer die vom Käufer gewählte Art der Nacherfüllung verweigern, wenn sie nur mit unverhältnismäßigen Kosten verbunden ist. So muss er z.B. wegen eines kleinen Mangels am Fahrzeug kein neues Fahrzeug liefern.

Die Minderung beim Autokauf stellt ein spezielles Auto-Gewährleistungsrecht dar. Sie führt dazu, dass der ursprünglich für ein mangelfreies Fahrzeug bezahlte Kaufpreis reduziert wird. Die Höhe der Minderung richtet sich danach, wie umfangreich der oder die Mängel sind. Es ist das Verhältnis zu ermitteln, in welchem zur Zeit des Vertragsschlusses der Wert des Fahrzeugs in mangelfreiem Zustand zum wirklichen Wert gestanden haben würde. Diese Ermittlung kann im Einzelfall schwierig sein. Gegebenenfalls ist ein Sachverständigengutachten einzuholen und/oder eine Schätzung durchzuführen.

Schadenersatzansprüche existieren als spezielle Gewährleistungsrechte auch beim Autokauf. Soweit dem Fahrzeugkäufer etwa durch KFZ-Mängel Schäden entstehen, kann er hierfür unter bestimmten Voraussetzungen vom Verkäufer Schadenersatz verlangen. Dabei sind insbesondere die folgenden Fallgruppen von praktischer Bedeutung.