Gewährleistung Autokauf
Die Kosten der Wandlung eines KfZ trägt der Verkäufer. Zu den Kosten gehören insbesondere Fahrtkosten, Gutachterkosten und die Kosten für einen Anwalt und das Gericht. Die Kosten der Wandlung stellen üblicherweise einen Schaden des Käufers dar, den der Verkäufer ersetzen muss. Dafür müssen lediglich die Voraussetzungen der Wandlung erfüllt sein. Soweit eine Rechtschutzversicherung exstiert übernimmt diese in den meisten Fällen die Kosten. Ausreichend ist regelmäßig eine auf das Fahrzeug bezogene Verkehrsrechtschutzversicherung. Dies ist gerade auch für Unternehmer interessant, die nur eingeschränkten Zugang zu Rechtschutz in Vertragsangelegenheiten haben.
Was ist ein KFZ-Rücktritt?
Mit einem KFZ-Rücktritt, genauer: einem Rücktritt vom KFZ-Kaufvertrag, kann die Rückabwicklung des Kaufvertrages über ein Fahrzeug erreicht werden. Dies bedeutet, dass das Auto zurückgegeben und der Kaufpreises zurückbezahlt wird.
Durch den Rücktritt vom Kaufvertrag über ein Auto können die ursprünglichen vertraglichen Verpflichtungen rückgängig gemacht werden. Insbesondere kann der Fahrzeugkäufer den von ihm gezahlten Kaufpreis zurück fordern. Dafür muss er das Fahrzeug dem Verkäufer zurück geben. Daneben sind verschiedene weitere gegenseitigen Leistungen abzuwickeln. Rücktritte vom Kaufvertrag sind an bestimmte Voraussetzungen geknüpft. Das Fahrzeug muss insbesondere mangelhaft sein.
Sofern ein erheblicher Mangel vorliegt und erfolglos eine Frist zur Nacherfüllung gesetzt worden (oder diese entbehrlich) ist, kann der Käufer von seinem Wandlungs- bzw Rücktrittsrecht Gebrauch machen. Dies setzt zunächst eine entsprechende Rücktrittserklärung voraus. Zwar ist der Rückritt grundsätzlich formlos möglich und muss keine Begründung enthalten, jedoch sollte der Autokäufer zum erfolgreichen Rücktritt einige Besonderheiten zu beachten.
Sind die Voraussetzungen einer Kfz-Wandlung / eines Kfz-Rücktritts erfüllt, muss der Kaufvertrag über das Fahrzeug rückabgewickelt werden. Dem Verkäufer steht hier kein Wahlrecht zu. Insbesondere muss der Rücktritt weder vom Verkäufer / Autohaus, noch vom Hersteller "genehmigt" werden.