Grundsätzlich muss der Autokäufer die Mängel an seinem Auto beweisen. Der Beweis erfolgt in vielen Fällen durch die Einholung des Gutachtens eines KFZ-Sachverständigen. Der Autokäufer muss nicht nur beweisen, dass Mängel aktuell bestehen. Er muss daneben auch beweisen, dass die Mängel bereits zum Zeitpunkt der Übergabe des Fahrzeugs vorhanden waren. Gerade dies kann im Einzelfall schwierig werden. Für Verbraucher bestehen allerdings Erleichterungen bei der Beweisführung.

Elektronikmängel bei Fahrzeugen nehmen in den letzten Jahren verstärkt zu. Die mitunter schwer feststellbaren Ursachen solcher Elektronikmängel können zu unterschiedlich starken Auswirkungen führen. Im Extremfall kann auch die Verkehrssicherheit des Autos negativ beeinflusst werden. Wir befassen uns seit längerem mit den Problemen mangelhafter Software bzw. Elektronik in Fahrzeugen und möchten nachfolgend einen allgemeinen Überblick über Elektronikmängel bei Autos aus rechtlicher Sicht geben.

Die nachfolgende Sammlung von Gerichtsentscheidungen gibt einen Überblick über mögliche Mängel an Fahrzeugen. Bei Mängeln kann der Autokäufer von seinen Gewährleistungsrechten Gebrauch machen. Hierbei ist zu beachten, dass es sich um Einzelfallentscheidungen handelt. Die Übertragung der jeweiligen Entscheidungen auf andere Fälle bedarf einer jeweils individuellen Prüfung.

Wandlung KfZMit einer KFZ-Wandlung kann die Rückzahlung des Kaufpreises gegen Rückgabe des Fahrzeugs erreicht werden. Voraussetzung hierfür sind vor allem Mängel am Auto. Obwohl mit der Wandlung umfassende Veränderungen in den Rechtsbeziehungen zwischen Autohändler und Fahrzeugkäufer verbunden sind, sind deren Voraussetzungen oftmals schnell erfüllt. Entsprechend gut sind die Chancen für eine erfolgreiche Wandlung.

Ist ein PKW mangelhaft, so kann unter bestimmten Voraussetzungen eine Wandlung durchgeführt bzw. vom Kaufvertrag zurückgetreten werden. Der Beitrag informiert vertieft und praxisnah über die Details einer PKW-Wandlung. Alternativ steht ein eigenständiger Beitrag zur Übersicht über die Kfz-Wandlung zur Verfügung.