Die Kosten der Wandlung eines KfZ trägt der Verkäufer. Zu den Kosten gehören insbesondere Fahrtkosten, Gutachterkosten und die Kosten für einen Anwalt und das Gericht. Die Kosten der Wandlung stellen üblicherweise einen Schaden des Käufers dar, den der Verkäufer ersetzen muss. Dafür müssen lediglich die Voraussetzungen der Wandlung erfüllt sein. Soweit eine Rechtschutzversicherung exstiert übernimmt diese in den meisten Fällen die Kosten. Ausreichend ist regelmäßig eine auf das Fahrzeug bezogene Verkehrsrechtschutzversicherung. Dies ist gerade auch für Unternehmer interessant, die nur eingeschränkten Zugang zu Rechtschutz in Vertragsangelegenheiten haben.

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