Kfz Rücktritt ÜbersichtWas ist ein KFZ-Rücktritt? 

Mit einem KFZ-Rücktritt, genauer: einem Rücktritt vom KFZ-Kaufvertrag, kann die Rückabwicklung des Kaufvertrages über ein Fahrzeug erreicht werden. Dies bedeutet, dass das Auto zurückgegeben und der Kaufpreises zurückbezahlt wird. 

Rücktritt vom Kaufvertrag über ein AutoDurch den Rücktritt vom Kaufvertrag über ein Auto können die ursprünglichen vertraglichen Verpflichtungen rückgängig gemacht werden. Insbesondere kann der Fahrzeugkäufer den von ihm gezahlten Kaufpreis zurück fordern. Dafür muss er das Fahrzeug dem Verkäufer zurück geben. Daneben sind verschiedene weitere gegenseitigen Leistungen abzuwickeln. Rücktritte vom Kaufvertrag sind an bestimmte Voraussetzungen geknüpft. Das Fahrzeug muss insbesondere mangelhaft sein. 

Sofern ein erheblicher Mangel vorliegt und erfolglos eine Frist zur Nacherfüllung gesetzt worden (oder diese entbehrlich) ist, kann der Käufer von seinem Wandlungs- bzw Rücktrittsrecht Gebrauch machen. Dies setzt zunächst eine entsprechende Rücktrittserklärung voraus. Zwar ist der Rückritt grundsätzlich formlos möglich und muss keine Begründung enthalten, jedoch sollte der Autokäufer zum erfolgreichen Rücktritt einige Besonderheiten zu beachten.

Sind die Voraussetzungen einer Kfz-Wandlung / eines Kfz-Rücktritts erfüllt, muss der Kaufvertrag über das Fahrzeug rückabgewickelt werden. Dem Verkäufer steht hier kein Wahlrecht zu. Insbesondere muss der Rücktritt weder vom Verkäufer / Autohaus, noch vom Hersteller "genehmigt" werden. 

Soweit ein Autokäufer einen wirksamen Rücktritt vom Kaufvertrag erklärt hat, kommt es zwingend zur Rückabwicklung des Kaufvertrages. Dem Verkäufer steht hier kein Wahlrecht zu. Er muss den Kfz-Kaufvertrag rückabwickeln. Weigert er sich, kann er durch die Einschaltung eines Gerichts dazu gezwungen werden.