Autokauf und Mängel
Nach einem Autokauf können Mängel am Auto auftreten. Ein Mangel am Auto liegt insbesondere vor, wenn das Fahrzeug nicht die zwischen Verkäufer und Käufer vereinbarte Beschaffenheit hat. Liegen Mängel vor, kann der Käufer Gewährleistungsrechte geltend machen. Die wichtigsten Mängel beim Autokauf werden nachfolgend allgemein vorgestellt.
Nicht jeder Mangel berechtigt zu Wandlung / Rücktritt vom Autokaufvertrag. Um vom Vertrag zurücktreten zu können, muss der Mangel erheblich sein. Ist er unerheblich, so liegt eine sogenannte Bagatelle vor und dem Käufer verbleiben nur die Möglichkeiten der Minderung oder des Schadensersatzes. Doch wann ist ein Mangel als erheblich einzustufen? Im Gesetz sucht man nach der Klärung dieser Frage vergebens. Stattdessen hat sich der Bundesgerichtshof diesem Thema vielfach angenommen. Die wichtigsten Grundsätze der Entscheidungen werden nachfolgend dargestellt.
Grundsätzlich muss der Autokäufer die Mängel an seinem Auto beweisen. Der Beweis erfolgt in vielen Fällen durch die Einholung des Gutachtens eines KFZ-Sachverständigen. Der Autokäufer muss nicht nur beweisen, dass Mängel aktuell bestehen. Er muss daneben auch beweisen, dass die Mängel bereits zum Zeitpunkt der Übergabe des Fahrzeugs vorhanden waren. Gerade dies kann im Einzelfall schwierig werden. Für Verbraucher bestehen allerdings Erleichterungen bei der Beweisführung.
Elektronikmängel bei Fahrzeugen nehmen in den letzten Jahren verstärkt zu. Die mitunter schwer feststellbaren Ursachen solcher Elektronikmängel können zu unterschiedlich starken Auswirkungen führen. Im Extremfall kann auch die Verkehrssicherheit des Autos negativ beeinflusst werden. Wir befassen uns seit längerem mit den Problemen mangelhafter Software bzw. Elektronik in Fahrzeugen und möchten nachfolgend einen allgemeinen Überblick über Elektronikmängel bei Autos aus rechtlicher Sicht geben.
Die nachfolgende Sammlung von Gerichtsentscheidungen gibt einen Überblick über mögliche Mängel an Fahrzeugen. Bei Mängeln kann der Autokäufer von seinen Gewährleistungsrechten Gebrauch machen. Hierbei ist zu beachten, dass es sich um Einzelfallentscheidungen handelt. Die Übertragung der jeweiligen Entscheidungen auf andere Fälle bedarf einer jeweils individuellen Prüfung.