Unter der Bezeichnung LKW-Recht können alle Rechtsthemen zusammen gefasst werden, die beim Kauf und Verkauf, sowie beim Einsatz von LKWs relevant sind. Vergleichbar zum Autorecht handelt es sich um eine Querschnittsmaterie. Das LKW-Recht weist viele Parallelen zum Autorecht auf. Es unterscheidet sich vom Autorecht vor allem durch den unterschiedlichen Fokus auf LKW statt auf PKW. Durch die unterschiedliche Natur der Fahrzeuge, besonders der Nutzung und Haltbarkeit von PKW und LKW, ergeben sich vor allem Besonderheiten bei eventuellen Nutzungsentschädigungen im Rahmen einer Rückabwicklung. Weiterhin sind auch Besonderheiten bei den Verkehrsdelikten zu beachten.

LKW-RücktrittIst ein LKW erheblich mangelhaft, kann ggf. der Rücktritt vom LKW-Kaufvertrag erklärt werden. Anschließend ist der LKW-Kaufvertrag rückabzuwickeln. Dadurch wird die Rückgabe des LKW gegen Rückzahlung des Kaufpreises erreicht. Daneben können bestimmte weitere Rechte und Pflichten bestehen. Besonderheiten im Vergleich zum PKW-Rücktritt ergeben sich vor allem aus einer unterschiedlichen Höhe der Nutzungsentschädigung.

Unter der Bezeichnung Oldtimer-Recht werden solche Rechtsthemen zusammen gefasst, die beim Kauf und Verkauf von Oldtimern relevant sind. Vergleichbar zum Autorecht handelt es sich um eine Querschnittsmaterie. Viele Bereiche des Oldtimerrechts stimmen mit dem allgemeinen Autorecht überein. Der Schwerpunkt liegt jedoch auf den Besonderheiten des Oldtimers im Vergleich zum "normalen" PKW. Solche Besonderheiten sind vor allem damit verbunden, dass Oldtimer oft besondere Sammler- oder Liebhaberstücke sind und sie nicht so einfach austauschbar sind. Außerdem können Oldtimer, im Gegensatz zu neuen Kfz, als Wertanlage gesehen werden. Aufgrund des hohen Alters treten besondere Fragen im Bereich der Sachmängelhaftung auf.

Oldtimer-RücktrittIst ein Oldtimer mangelhaft, so kann ggf. der Rücktritt vom Vertrag erklärt werden. Daraufhin wird der Kaufvertrag rückabgewickelt: Der Oldtimer wird an den Verkäufer zurückgegeben und dieser muss den Kaufpreis zurückzahlen. Daneben können bestimmte weitere Rechte und Pflichten bestehen. Generell gelten dieselben Regelungen wie beim Rücktritt vom Auto-Kaufvertrag. Besonderheiten ergeben sich aber vor allem daraus, dass es regelmäßig keine "übliche Beschaffenheit" eines Oldtimers gibt und oft vom Käufer selbst oder dessen Beauftragten am Oldtimer "gebastelt" wird.