Möchte ein Fahrzeugkäufer sein Auto wandeln, so können dabei verschiedene Probleme auftreten. Der folgende Beitrag gibt eine Übersicht über häufige Probleme wie sie in der anwaltlichen Praxis immer wieder auftreten.

Mangel und Auto Wandlung

Bereits die Feststellung des Mangels kann problematisch sein. Dies ist vor allem immer dann der Fall, wenn ein Laie Mängel nicht ohne weiteres erkennen kann. Dies gilt insbesondere für Mängel am Motor des Fahrzeugs oder auch für Mängel im Zusammenhang mit der Fahrzeugelektronik bzw. der Software des Fahrzeugs. Der Fahrzeugkäufer kann hier zwar feststellen, dass mit seinem Fahrzeug etwas nicht in Ordnung ist. Oftmals ist ihm aber eine genaue Lokalisierung oder Beschreibung des Mangels nicht möglich.

Um die Existenz eines Mangels zu dokumentieren und nachzuweisen, ist regelmäßig ein Sachverständigengutachten einzuholen. Dies kann bereits vor einer gerichtlichen Auseinandersetzung geschehen. Erweist sich die Einschaltung eines Sachverständigen als erforderlich, so hat regelmäßig der Verkäufer die Kosten des Gutachtens zu erstatten.

Mangelbeseitigung und Auto Wandlung

Die Autowandlung ist nur solange möglich, wie der Mangel auch tatsächlich besteht. Wird der Mangel vom Verkäufer erfolgreich beseitigt, entfällt die Möglichkeit den Autokaufvertrag rückabzuwickeln.

Autowerkstätten berufen sich gerne darauf, einen ursprünglich vorhandenen Mangel erfolgreich beseitigt zu haben. So wird beispielsweise im Zusammenhang mit Elektronikmängel regelmäßig eine neue Version der Fahrzeugsoftware eingespielt (Software Update). Sodann wird pauschal behauptet mit dem Software Update sei der Fahrzeugmangel beseitigt. In nicht wenigen Fällen treten in der Folgezeit jedoch entweder dieselben oder gänzlich neue Mängel auf.

Nachdem der Fahrzeugkäufer als Wandlungsberechtigter dafür nachweispflichtig ist, dass der Mangel am Fahrzeug (noch) existiert, empfiehlt es sich die Mängel sorgfältig schriftlich zu dokumentieren. Auch die verschiedenen Werkstattaufenthalte zur (erfolglosen) Mangelbeseitigung sollten dokumentiert werden. Je exakter eine solche Mängelhistorie geführt wird umso besser ist die Ausgangssituation in einem etwaigen späteren Prozess.

Zeitpunkt des Mangels bei Auto Wandlung

Der Mangel am Fahrzeug muss bei Gefahrübergang, das heißt regelmäßig bei Übergabe des Fahrzeuges an den Fahrzeugkäufer bereits vorhanden gewesen sein. Grundsätzlich ist der Käufer dafür beweispflichtig, dass der Mangel zu diesem Zeitpunkt bereits existierte.

Für Verbraucher gibt es innerhalb der ersten sechs Monate seit Übergabe des Fahrzeuges eine Beweislastumkehr. Nach diesem Zeitpunkt sowie für Unternehmer generell gibt es eine solche Beweislastumkehr nicht (mehr). Um den Nachweis für einen Mangel bereits bei Übernahme des Fahrzeuges führen zu können, ist allen Fahrzeugkäufern zu empfehlen, das Auftreten der Mängel ausreichend zu dokumentieren. Dabei kommt es insbesondere auch auf das genaue Datum sowie etwaige Zeugen an. Zeugen sollten nach Möglichkeit zusätzlich und eigenständig das Auftreten des Mangels dokumentieren. Hierbei bietet sich etwa ein kurzer Aktenvermerk oder ähnliches an.

Verbraucher sollten in jedem Fall darauf achten, dass sie die Autowandlung nach Möglichkeit in den ersten sechs Monaten seit Vertragsschluss bzw. Übergabe des KFZ durchführen. In diesem Zeitraum können sie sich auf eine gesetzliche Vermutung wonach der Mangel bereits bei Übergabe des Fahrzeuges vorhanden war, berufen. Dies erleichtert die Durchsetzung der Rechte des Verbrauchers erheblich.

Nutzungsentschädigung bei Auto Wandlung

Nach einer erfolgreichen Wandlung kommt es immer wieder zu Streitigkeiten über die Frage der Höhe der Nutzungsentschädigung. Während der Fahrzeugverkäufer hier eine möglichst hohe Nutzungsentschädigung (gleichbedeutend mit einer möglichst geringen Gesamtlebensdauer des Fahrzeuges) anstrebt, berufen sich Fahrzeugkäufer regelmäßig auf geringe Werte für eine Nutzungsentschädigung bzw. eine hohe Gesamtlaufleistung. Teilweise wird von Verkäuferseite auch versucht einen "Zeitwert" für die Fahrzeugrücknahme zugrunde zu legen. Dies entspricht dann oftmals entweder dem Wert des Fahrzeuges auf dem Gebrauchtwagenmarkt oder sogar lediglic h dem Händlereinkaufspreis.

Die Höhe der Nutzungsentschädigung ist von der Rechtsprechung ebenfalls der Berechnungsart nach zwischenzeitlich nahezu einheitlich festgelegt. Die Gerichte gehen von einer linearen Berechnung aus. Dies bedeutet, dass ein Zeitwert grundsätzlich nicht anzusetzen ist. Der Käufer muss sich nicht auf Gebrauchtwagenpreise oder ähnliches verweisen lassen.

In welcher Höhe dann tatsächlich die lineare Nutzungsentschädigung zu leisten ist (vgl. auch "Die Nutzungsentschädigung"), ist nicht nur abhängig vom einzelnen Fahrzeug sondern auch von der Rechtsprechung des zuständigen Gerichtes. Hier bestehen durchaus noch Unterschiede. Es empfiehlt sich insoweit für die Parteien eines Rückgewährschuldverhältnisses also Käufer und Verkäufer des Fahrzeugs eine Einigung zu finden. Ansonsten muss ein Gericht hierüber entscheiden. Hier besteht zudem die Gefahr, dass ein Gericht diese Frage von einem Sachverständigen beantworten lässt. Dann fallen weitere Kosten für ein entsprechendes Gutachten an.

Kapitalverzinsung und Auto Wandlung

Mit der Kapitalverzinsung erhält der Fahrzeugkäufer einen Wertersatz für den von ihm bereits gezahlten Kaufpreis.

Eines der größten Probleme in der Praxis ist, dass das Recht auf Kapitalverzinsung der Verkäuferseite oftmals unbekannt ist. Während einerseits zwar vom Käufer Wertersatz für die von ihm mit dem Fahrzeug gefahrene Kilometer (Nutzungsentschädigung) gefordert wird, verkennen die Verkäufer teilweise, das Gleiches auch für das ihm während der Vertragsdurchführung überlassene Kapital gelten muss. Hier besteht der Wertersatz in der Herausgabe der Zinsen.

Ein weiteres Problem besteht darin, dass die genaue Zinshöhe schwierig zu bestimmen ist. Auch im Zusammenhang mit der Kapitalverzinsung empfiehlt sich eine gütliche Einigung über Grund und Höhe. Sollte dies nicht gelingen und sollten auch entsprechende Hinweise auf die Rechtslage nicht greifen, müssen diese Ansprüche gerichtlich durchgesetzt werden. Zur Vorbereitung einer entsprechenden Klage auf Zahlung der Kapitalverzinsung stehen dem Fahrzeugkäufer überdies Auskunftsansprüche gegenüber dem Verkäufer zu.

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