Die Wandlung eines PKW kann unterschiedlich ablaufen und unterschiedlich lange dauern. Dies hängt vor allem davon ab, ob die Parteien des PKW Kaufvertrages die PKW Wandlung einvernehmlich durchführen oder nicht. Lehnt etwa der Verkäufer die Wandlung des PKW ab, so muss in der Regel eine gerichtliche Entscheidung herbeigeführt werden.

Voraussetzungen der Wandlung PKW

Um eine Wandlung durchzuführen, müssen verschiedene Voraussetzungen erfüllt sein. Es muss vor allem ein Mangel am Fahrzeug vorliegen, die Nacherfüllung muss fehlgeschlagen sein und die Wandlung bzw. der Rücktritt müssen erklärt sein. Weitere Einzelheiten hier ...

Fristsetzung zur Rückabwicklung

Liegen die Voraussetzungen der Wandlung des PKW vor und kommt der Verkäufer einer solchen nicht nach, sollte er nochmals vor einer Klage ausdrücklich unter Fristsetzung zur Rückabwicklung aufgefordert werden. Dies dient vor allem dazu in einer etwaigen späteren Prozess nicht mit den Kosten des Verfahrens belastet zu werden.

Bei einer Wandlung bzw. Rücktrittserklärung durch Anwälte der Automobilkanzlei wird üblicherweise die Rücktrittserklärung mit einer entsprechenden Fristsetzung verbunden. So kann das Verfahren beschleunigt werden.

Klage auf Wandlung des PKW

Kommt der Verkäufer dem Wandlungsbegehren des Käufers nicht freiwillig nach, muss er hierzu mit einer Klage gezwungen werden. Hierzu wird der für eine gerichtliche Entscheidung erhebliche Sachverhalt zusammengestellt und an das zuständige Gericht übermittelt. Es wird beantragt, den Verkäufer des Fahrzeuges dazu zu verurteilen, das Fahrzeug zurückzunehmen und den Kaufpreis zu erstatten.

Güteverhandlung und Mediation

Im Rahmen des gerichtlichen Klageverfahrens kommt es zunächst zu einer Güteverhandlung. Hier versucht das Gericht die Parteien von einem Vergleich zu überzeugen soweit dies im Einzelfall angebracht ist. Das Gericht erarbeitet dazu regelmäßig eine vorläufige Übersicht über den Sach- und Streitstand und macht den Parteien einen Vorschlag, wie der Prozess mit einem Vergleich beendet werden könnte.

Ähnlich wird im Rahmen einer so genannten Mediation vorgegangen. Diese bietet sich für etwas schwierigere Sachfragen und/oder bei Fragen mit vielen Detailaspekten an. Ist die Mediation erfolgreich so wird ebenfalls am Ende ein Vergleich zwischen den Parteien geschlossen.

Streitiges Verfahren

Kommt es zu keiner Einigung, so ist das streitige Verfahren durchzuführen. Ziel ist es eine Entscheidung des Gerichts durch ein Urteil herbeizuführen. Der Zivilprozess ist dabei vor allem vom Austausch verschiedener Schriftsätze der Parteien geprägt. Jede Seite trägt ihre Argumente in einem oder mehreren Schriftsätzen vor und erwidert auch in dieser Form auf die Schriftsätze der jeweiligen Gegenseite. Je nach Umfang des zu beurteilenden Sachverhalts kann dieses Verfahren mehrere Monate in Anspruch nehmen.

Gutachten

Bei der Wandlung von PKW sind oft technische Spezialfragen zu beantworten. Da die Gerichte hier regelmäßig keine eigene Sachkenntnis haben, werden Sachverständige mit der Erstellung von Gutachten beauftragt. Je nach Art der zu beurteilenden Mängel kommen unterschiedliche Sachverständige in Betracht. Bei der PKW Wandlung sind dies oft Diplomingenieure für Kraftfahrzeugtechnik oder ähnliches.

Die Erstellung eines Gutachtens ist mit erheblichen Mehrkosten verbunden. Regelmäßig fallen hier Kosten von 2.000,00 € und mehr an. Hinzu kommt, dass die Erstellung eines solchen Gutachtens ebenfalls einen längeren Zeitraum von mehreren Monaten in Anspruch nimmt. Die Begutachtung beginnt mit einer Vorführung des Fahrzeugs bei einem Sachverständigen, der dann die jeweils erforderlichen Messungen etc. vornimmt.

Urteil

Am Ende des Klageverfahrens steht ein Urteil. Sind die Voraussetzungen der Wandlung erfüllt, so verurteilt das Gericht den Verkäufer zur Rückzahlung des Kaufpreises abzüglich von Nutzungsentschädigungen und zuzüglich von Kapitalverzinsung und sonstigen Ansprüchen des Käufers. Der Fahrzeugkäufer muss das Fahrzeug Zug um Zug zurückgeben.

Rückgabe des PKW

Sind die Voraussetzungen der Wandlung geklärt, so ist schließlich der PKW an den Verkäufer zurückzugeben. Üblicherweise geschieht dies im Betrieb des Verkäufers.

Zweckmäßige und gängige Praxis ist ferner die Begutachtung des Fahrzeuges unmittelbar bei dessen Rückgabe. Hierzu beauftragt der Fahrzeugverkäufer regelmäßig einen Gutachter, (zum Beispiel DEKRA; TÜV oder andere) die dann ein Gutachten über den Zustand des Fahrzeuges bei Rückgabe erstellen. Dieses Gutachten ist nicht zu verwechseln mit dem (gerichtlichen) Gutachten über den Mangel am Fahrzeug (siehe oben).

Aufgabe des Gutachters ist es den genauen Zustand des Fahrzeuges zu ermitteln. Er dokumentiert einerseits etwaige Beschädigungen, die zu einer Wertminderung des Fahrzeuges führen (zum Beispiel Steinschlag, Kratzer, Dellen, fehlendes Zubehör etc.). Andererseits dokumentiert er auch Erweiterungen am Fahrzeug wie etwa Zubehörteile und sonstige wertsteigernden Aufwendungen des Käufers.

Rückzahlung des Kaufpreises

Den Abschluss der Wandlung des PKW stellt die Rückzahlung des Kaufpreises dar. Ausgangsgröße ist der ursprünglich gezahlte Kaufpreis. Hinzu addiert werden die Kapitalverzinsung, notwendige Aufwendungen und sonstige Ansprüche des Käufers. Subtrahiert werden vor allem die Nutzungsentschädigungen und weiterer Wertersatz aufgrund des Fahrzeugzustands (Zur Detailberechnung...). Den regelmäßig positiven Saldo hat der Verkäufer an den Käufer zu zahlen.

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