Elektronikmängel bei Fahrzeugen nehmen in den letzten Jahren verstärkt zu. Die mitunter schwer feststellbaren Ursachen solcher Elektronikmängel können zu unterschiedlich starken Auswirkungen führen. Im Extremfall kann auch die Verkehrssicherheit des Autos negativ beeinflusst werden. Wir befassen uns seit längerem mit den Problemen mangelhafter Software bzw. Elektronik in Fahrzeugen und möchten nachfolgend einen allgemeinen Überblick über Elektronikmängel bei Autos aus rechtlicher Sicht geben.

Das Phänomen des Elektronikmangels am Auto

Seit einigen Jahren kommt in Fahrzeugen verstärkt Elektronik zum Einsatz. Die Elektronik bzw. Software wird zum einen eingesetzt um die Sicherheit des Fahrzeugs und die Sicherheit der Teilnahme am Verkehr zu erhöhen. Zum anderen wird Elektronik aber auch eingesetzt um den Komfort bei der Fahrzeugnutzung zu erhöhen.

Wohl nicht zuletzt aufgrund gestiegenen Wettbewerbsdrucks der Automobilhersteller kommt es zu immer kürzeren Entwicklungszeiten für neue Fahrzeuge. Davon ist auch die Entwicklung der Fahrzeugelektronik betroffen. Bedenkt man, dass es sich bei Software um regelmäßig hochkomplexe Vorgänge handelt ist nicht auszuschließen, dass eine kürzere und damit schnellere Entwicklungszeit bei der Programmierung der entsprechenden Software auch die Fehleranfälligkeit zunimmt.

Die Auswirkungen des Elektronikmangels am Auto

Die Auswirkungen mangelhafter Fahrzeugelektronik sind vielfältig. Sie reichen von kleinen, teilweise belustigenden Phänomenen, bis hin zu groben Mängeln, die sogar die Verkehrs­sicherheit negativ beeinflussen können.

Beispiele sind etwa die fehlerhafte Funktion von Kontroll- und Warnleuchten. Es kommt zu Warnmeldungen, die tatsächlich überhaupt nicht vorliegen.

Bei manchen Fahrzeugen sorgt die Software dafür, dass bei Verlassen und Verschließen des Fahrzeugs nach einer gewissen Zeit evtuell noch geöffnete Fenster und das Schiebedach automatisch geschlossen werden. Diese an sich praktische Funktion hat sich jedoch auf­grund eines entsprechenden Softwaremangels auch schon umgekehrt. Die geschlossenen Fenster einschließlich des Schiebedachs wurden, nachdem das Fahrzeug geparkt und verschlossen wurde, selbstständig geöffnet. Der in der Nacht einsetzende Regen tat sein Übriges. Entsprechend verstimmt war der Eigentümer des Fahrzeugs, als er am nächsten morgen zur Arbeit fahren wollte.

Problematisch ist auch das plötzliche Einsetzen der Notlauffunktion, welche bei korrekter Ansteuerung und tatsächlich vorliegenden technischen Problemen den Motor vor einer Beschädigung schützen soll. Soweit diese Funktion jedoch aufgrund mangelhafter Software irrtümlich ausgelöst wird, kann es vorkommen, dass etwa bei Autobahnfahrten mit höherer Geschwindigkeit das Fahrzeug plötzlich und überraschend die Geschwindigkeit massiv reduziert.

Die Beispiele liesen sich noch lange fortführen.

Feststellen der Elektronikmängel

Elektronikmängel sind in der Regel schwer festzustellen. Zwar können die oben genannten Auswirkungen oft zuverlässig beobachtet werden. Dabei ist jedoch schon die Abgrenzungen, ob es sich etwa bei der Kontrollleuchte um eine zutreffende Warnmeldung oder um eine Falschmeldung handelt, schwierig.

Hinzu kommt, dass sich die entsprechenden Fehler häufig nicht beliebig wiederholen lassen. Sie treten mehr oder weniger zufällig auf und sollten deshalb vom Betroffenen möglichst umfassend protokolliert werden. Dies kann bei einer späteren streitigen Auseinandersetzung mit dem Verkäufer des Autos durchaus hilfreich sein.

Teilweise können entsprechende Mängel über interne Unterlagen des Herstellers rekonstru­iert werden. Inwieweit dies erfolgreich gelingt hängt neben dem einzelnen Hersteller und dessen Dokumentationen auch von den jeweiligen Mängelarten ab.

Schließlich besteht die Möglichkeit, Mängel durch Beauftragung eines Sachverständigen feststellen zu lassen. Dieser kann in einem Gutachten die jeweiligen Elektronikmängel dokumentieren. Problematisch in diesem Zusammenhang ist jedoch, dass der Sachver­ständige das Fahrzeug häufig nur über einen relativ kurzen Zeitraum begutachtet und gerade in diesem Zeitraum auch die Fehler auftreten müssen.

Die Rechte bei Elektronikmängeln am Auto

Der von Elektronikmängeln betroffene Käufer eines Fahrzeuges hat die gesetzlichen Gewähr­leistungsrechte. Neben Ansprüchen auf Nacherfüllung kommt ihm insbesondere ein Anspruch auf Rückabwicklung des Kaufvertrages (Wandlung), Minderung des Kaufpreises und Schadenersatz zu, soweit die jeweiligen Voraussetzungen hierfür vorliegen.

Die Durchsetzung der Gewährleistungsansprüche

Die Ansprüche können sowohl außergerichtlich, als auch gerichtlich durchgesetzt werden. Vorraussetzung für eine außergerichtliche Anspruchsdurchsetzung ist, dass das Autohaus die Mängel und die geltend gemachten Gewährleistungsrechte anerkennt und damit letztlich den Fehler einräumt. Je nach Hersteller sind bei der außergerichtlichen Durchsetzung verschiedene interne Vorgaben zu berücksichtigen. So darf der Verkäufer bzw. das Autohaus vor Ort oft nicht über die Anerkennung der Gewährleistungsrechte entscheiden. Teilweise muss dies von zentralen Abteilungen innerhalb des Autokonzerns geschehen. Dies kann zu zeitlichen Verzögerungen bei der Regulierung der Angelegenheit führen.

Lehnt der Autoverkäufer Gewährleistungsrechte ab, so muss eine gerichtliche Entscheidung herbeigeführt werden. Im Rahmen des gerichtlichen Klageverfahrens sind die einzelnen Anspruchsvoraussetzungen zu prüfen. Üblicherweise wird hierbei ein vom Gericht beauf­tragtes Sachverständigengutachten eingeholt, das sich mit der Frage beschäftigt, ob tatsächlich Elektronikmängel am Fahrzeug vorliegen.

Die Kosten

Die Kosten für die Durchsetzung der Gewährleistungsansprüche, die insbesondere Anwalts- und ggf. Gerichtskosten betreffen, trägt in der Regel die Rechtsschutzversicherung.

Soweit eine Rechtschutzversicherung nicht besteht, kann geprüft werden, inwieweit der Verkäufer des Fahrzeugs unter dem Gesichtspunkt des Schadenersatzes verpflichtet ist, dem Fahrzeugkäufer diese Kosten zu ersetzen. Dies betrifft vor allem den Bereich der außergerichtlichen Durchsetzung der Ansprüche. Bei einer gerichtlichen Entscheidung entscheidet das Gericht immer auch über die Kostentragung. Regelmäßig trägt diejenige Partei die Kosten des gesamten Verfahrens, die den Rechtstreit verliert. Können also Gewährleistungsansprüche wegen Elektronikmängeln erfolgreich vor Gericht durchgesetzt werden, ist der Fahrzeugverkäufer zur Kostentragung verpflichtet.

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