NotizBlog Autorecht
- Von RA Fabian Frank
- Kategorie: Fälle
Der von uns beratene Käufer erwarb ein gebrauchtes Carbrio Audi A4 (Baujahr 2009) mit einer Laufleistung von rund 45.000 km zu einem Kaufpreises von fast 40.000 EUR. Da sich das Verdeck nach Angaben des Käufers nur sporadisch ordentlich schließt, wollte dieser den Vertrag wieder rückabwickeln.
- Von RA Thomas Detzner
- Kategorie: Fälle
Im konkreten Fall hat der von uns vertretene Käufer zwei Neuwagen erworben. Einen 1er und einen X1 BMW, beide Baujahr 2010 und beide im Wert von ca. 30.000 EUR. Beide Fahrzeuge litten jedoch nach Angaben des Käufers unter störenden Motorgeräuschen, wegen denen er vom Vertrag wieder zurücktreten möchte.
- Von RA Fabian Frank
- Kategorie: Fälle
Der von uns betreute Käufer erwarb einen gebrauchten Audi A3 Sportsback (Baujahr: 2008) mit einer Laufleistung von rund 45.000 km und einem Wert von 26.800 EUR von einem Autohaus. Nach Angaben des Käufers wies das Fahrzeug Lackschäden auf, weshalb wollte dieser vom Kaufvertrag zurücktreten wollte.
- Von Fabian Frank, RA
- Kategorie: Gewährleistung
Laut der Pressemitteilung Nr. 93/13 vom 29.05.2013 hat der Bundesgerichtshof in seinem Urteil vom 29.05.2013 - VIII ZR 174/12 bestätigt, dass eine Klausel in Allgemeinen Geschäftsbedingungen für den Verkauf von Gebrauchtfahrzeugen unwirksam ist, mit der ein der Händler die gesetzliche Verjährungsfrist für die Ansprüche des Käufers ausnahmslos auf ein Jahr verkürzt.
- Von Andreas Böhm, LL.M., RA, Dipl.-Kfm.
- Kategorie: Tipps
Mit der Checkliste zum Gewährleistungsausschluss können Sie prüfen, ob die in einem Kfz-Kaufvertrag enthaltene Vereinbarung, wonach für Sachmängel nicht gehaftet werden soll tatsächlich wirksam ist. Falls ein Gewährleistungsausschluss unwirksam ist, gilt regelmäßig die gesetzliche Gewährleistung mit einer zweijährigen Verjährungsfrist.
- Von Andreas Böhm, LL.M., RA, Dipl.-Kfm.
- Kategorie: Tipps
Mit der Checkliste Kfz-Mängel / Mängelhistorie können Sie eine chronologische Übersicht über die einzelnen Mängel an Ihrem Fahrzeug erstellen. Schwerpunkt der Checkliste ist eine übersichtliche Darstellung der einzelnen Mängel und eventueller Reparaturarbeiten des Händlers oder anderer Werkstätten. Außerdem werden Verjährungsfristen berechnet. Damit können Sie schnell prüfen, ob die vorhandenen Mängel ausreichen, um die angestrebten Gewährleistungsrechte erfolgreich durchzusetzen.
Download Checkliste Mängel / Mängelhistorie:
Mängelhistorie mit Excel (.xls)
Mängelhistorie mit Open-Office (.ods)