In einem durch uns geführten Verfahren einigten sich Käufer und Verkäufer auf einen Minderungsbetrag in Höhe von 10.000 EUR wegen Farbunterschieden in der Lackierung eines Neufahrzeuges. Der von uns vertretene Käufer erwarb im März 2013 bei der Daimler AG einen Viano als Neuwagen mit der Serienlackierung "LA1 9744 Brillantsilber metallic". Kurz nach der Übergabe stellte er Farbunterschiede in der Lackierung fest. Der Kotflügel wies hinten rechts einen anderen Farbton auf, als das restliche Fahrzeug. 

2009 kaufte unser Mandant einen neuen Opel Insignia 2009 im Wert von rund 36.000 EUR. An dem Fahrzeug zeigten sich laut Käufer im Verlaufe der Zeit die unterschiedlichsten Mängel, die jedoch alle nach Werkstattbesuchen behoben werden konnten, bis auf Probleme am Getriebe des Fahrzeuges, weshalb es auch vom Kaufvertrag zurücktreten wollte.

Kraftstoffverbrauch2009 erwarb unsere Mandantin einen neuen BMW 116i im Wert von rund 24.000 EUR. Kurz nach dem Kauf berichtete die Käuferin über einen äußerst hohen Kraftstoffverbrauch, wegen dem sie auch von dem Kaufvertrag zurücktreten wolle. Der Prozess endete mit einem Urteil, welches zugunsten unserer Mandantin ausfiel.

Der von uns beratene Käufer eines neuen VW Jetta Baujahr 2007 im Wert von rund 23.000 EUR gab an, er habe kurze Zeit nach dem Kauf festgestellt, dass das Getriebe nur sehr ruckartig schalte und auch nur sehr ruckartig beschleunige. Deswegen wollte er den Vertrag rückabwickeln.

Der von uns beratene Käufer erwarb als Kaufmann einen neuen 7er BMW Baujahr 2009 im Wert von rund 112.000 EUR. An dem Kaufvertrag wollte der Käufer jedoch nicht mehr festhalten und wieder rückabwickeln, da ihn Geräusche an dem Fahrzeug störten. Am Ende des Prozesses stand jedoch ein Urteil, welches zu Ungunsten unseres Mandanten ausfiel.

Unser Mandant kaufte einen neuen hochwertigen Peugeot RCZ 200 im Wert von rund 36.000 EUR. Er erklärte jedoch den Rücktritt vom Vertrag, weil ihn Klappergeräusche an dem Fahrzeug störten.

Der durch uns vertretene Käufer eines Audi A5 Sportback im Wert von rund 37.000 EUR bemängelte das Getriebe des Fahrzeuges. Nach Angaben des Käufers ließ sich nach einiger Zeit der dritte und fünfte Gang nur noch sehr schwergängig einlegen. Dieser Mangel sei auch in den darauf folgenden Werkstattbesuch nicht behoben worden. Nach den Werkstattbesuchen sei es zudem sporadisch nicht mehr möglich gewesen den zweiten Gang einzulegen.