NotizBlog Autorecht
- Von Fabian Frank, RA
- Kategorie: Gewährleistung
Eine Entscheidung des LG Heidelberg (Az. 2 O 75/14) zeigt auf, in welcher Zwickmühle Käufer regelmäßig stecken. Ein Gebrauchtwagenkäufer scheiterte mit seiner Klage auf Rückabwicklung, weil er verlangt haben soll, dass der Verkäufer die Transportkosten trägt. Das Fahrzeug war nicht verkehrssicher.
- Von Fabian Frank, RA
- Kategorie: Fälle
Die Käuferin erwarb im Januar 2014 einen Audi A5 als Gebrauchtwagen zum Preis von 22.500,00 EUR. Anschließend erklärte Sie die Anfechtung wegen arglistier Täuschung. Zur Begründung führte sie an, ihr sei verschwiegen worden, dass der Wagen Unfallbeseitigungsspuren aufweise und über einen nicht unerheblichen Zeitraum gewerblich als Mietfahrzeug genutzt worden sei.
- Von Fabian Frank, RA
- Kategorie: Gewährleistung
Ein Rücktritt vom Kaufvertrag kommt nicht bei unerheblichen Mängeln in Betracht. Ob ein unbehebbarer Mangel unerheblich ist, sollen die Gerichte aufgrund einer umfassenden Interessenabwägung unter Einbeziehung aller Umstände des Einzelfalls entscheiden. Viele Gerichte sehen darin eine willkommene Möglichkeit, unliebsame Klagen schnell und schmerzlos als unbegründet abzuweisen. Das OLG Oldenburg hat nun ein Urteil des LG Osnabrück aufgehoben und den Verkäufer zur Rückabwicklung wegen eines fehlenden Aschenbechers verurteilt.
- Von Fabian Frank, RA
- Kategorie: Gewährleistung
Mit Urteil vom 04.02.2015 – VIII ZR 26/14 hat der BGH seine käuferfreundliche Rechtsprechung in Bezug auf unangemessene Freizeichnung von der Haftung in allgemeinen Geschäftsbedingungen erneut bestätigt. Er hat damit ein Urteil des OLG Jena aufgehoben.
- Von Mandant aus Berlin
- Kategorie: Mandanten
"Nachdem ich mich wegen meines neuen/gebrauchten Audi A3 lange Zeit mit dem Autohaus herumgeärgert hatte, entschied ich mich dazu, einen Anwalt aufzusuchen. Es sollte aber ein Anwalt sein, der bereits Erfahrungen auf dem Gebiet hat. Somit stieß ich auf die böhm anwaltskanzlei. Bereits im Beratungsgespräch hat Herr Detzner mit mir die Chancen zum Erfolg bzgl. meiner Streitsache besprochen. Zu meiner Überraschung wurde nicht behauptet, dass würde 100%ig klappen, vielmehr erhielt ich eine realistische Einschätzung. Das würde ich durchaus als seriös einschätzen.
- Von Fabian Frank, RA
- Kategorie: Fälle
Der Käufer erwarb einen Audi S7 als Gebrauchtwagen für 69.000 EUR. Innerhalb der ersten drei Monate befand sich das Fahrzeug nach seinen Angaben zwanzigmal in Werkstätten. Er beanstandete neben kleineren Mängeln ungewöhnliche Quietschgeräusche und ein metallenes Klappergeräusch der Bremsen. Der Händler habe auf den Hersteller verwiesen. Dieser könne ebenfalls nicht abhelfen.
- Von Fabian Frank, RA
- Kategorie: Fälle
Im November 2012 erwarb der Käufer einen Mercedes-Benz Viano als Neuwagen für 50.692,81 EUR. Zwei Monate später beanstandete er klappernde Schiebetüren. Diese wurden zunächst neu eingestellt. Er beanstandete das Klappern weiterhin. Der Verkäufer nahm nochmals umfangreichere "Optimierungsarbeiten" am Fahrzeug vor, wobei verschiedene Teile ausgetauscht wurden.