NotizBlog Autorecht
- Von Thomas Detzner, RA
- Kategorie: Fälle
Der von uns vertretene Käufer eines Mercedes Benz C 220 CDI BlueEFFICiENCY erwarb sein Fahrzeug im Wert von über 48.000 EUR im Jahr 2011. Bereits nach kurzer Zeit stellte er fest, dass das Intelligent-Light-System des Fahrzeugs mangelhaft sei. Er wollte deswegen die Lieferung eines mangelfreien Fahrzeuges gleicher Art.
- Von Thomas Detzner, RA
- Kategorie: Fälle
Unsere Mandantin erwarb im Jahr 2011 einen Opel Zafira Design im Wert von fast 20.000 EUR als Neuwagen. Bereits bei sowie kurz nach der Übergabe stellten sich laut Mandantin einige Mängel an der Lackierung des Fahrzeuges heraus. Aus diesem Grund wollte sie das Fahrzeug gegen ein neues Fahrzeug gleicher Art auswechseln lassen.
- Von Thomas Detzner, RA
- Kategorie: Fälle
Unser Mandant erwarb einen neuen Ford Focus Style im Wert von über 21.500 EUR im jahr 2009. Nach seinen Angaben kam es zu massiven Problemen mit der Fahrzeugelektronik, weswegen er von dem Vertrag zurücktreten wollte.
- Von Thomas Detzner, RA
- Kategorie: Fälle
Unsere Mandantin kaufte im Jahr 2010 einen Peugeot 807 als Gebrauchtwagen (Erstzulassung: 2004) im Wert von fast 8000 EUR. Kurze Zeit nach dem Kauf bemerkte sie, dass die Zündeinrichtung mangelhaft sei und darüber hinaus Probleme mit der Batteriespannung und dem Getriebe aufgetreten seien. Sie wollte den Vertrag rückabwickeln.
- Von Thomas Detzner, RA
- Kategorie: Fälle
Die von uns vertretene Käuferin eines Ford KA Metall 3D im Wert von über 13000 EUR erwarb ihr Fahrzeug im Jahre 2012 als Neuwagen. Kurz nach Übergabe des Fahrzeugs bemerkte sie, dass die Start-Stopp-Automatik nicht funktioniere, weswegen sie den Vertrag rückabwickeln wollte.
- Von Thomas Detzner, RA
- Kategorie: Fälle
Der von uns vertretene Mandant erwarb einen Renault Wind Night & Day im Wert von über 20.000 EUR als Neuwagen im Jahre 2010. Nach kurzer Zeit bemerkte er nach seinen Angaben, dass das Getriebe nicht ordnungsgemäß gemäß funktioniere. Aus diesem Grund wollte er vom Kaufvertrag zurücktreten.