NotizBlog Autorecht
- Von Fabian Frank, RA
- Kategorie: Fälle
Der Käufer erwarb im März 2012 einen Audi A1 Ambition Sportback als Neufahrzeug zum Preis von etwa 20.500 €. Er bemängelte, dass das Klimabedienteil und die Lüftung beim Anfahren für einen kurzen Augenblick ausfielen. Der Fehler trete sporadisch auf. Er verlangte vom Verkäufer mehrmals die Beseitigung des Fehlers. Dieser verwies auf den Hersteller, der noch keine Abhilfemaßnahme zur Verfügung gestellt habe.
- Von Fabian Frank, RA
- Kategorie: Gewährleistung
Ein wirksamer Rücktritt vom Kaufvertrag setzt das Vorliegen eines erheblichen Mangels voraus. Ob ein Mangel erheblich oder unerheblich ist, entscheiden die Gerichte im Einzelfall. Für den Neuwagenkauf hat der BGH in seinem Urteil vom 28.05.2014, VIII ZR 94/13 nun den Rücktritt vom Kaufvertrag erleichtert. Ein Rücktritt vom Kaufvertrag wegen behebbarer Mängel kommt nun schon dann in Betracht, wenn der Aufwand für die Mängelbeseitigung einen Betrag von 5 Prozent des Kaufpreises überschreitet.
- Von Fabian Frank, RA
- Kategorie: Gewährleistung
Nach einem Bericht von Spiegel Online (27.06.2014) geht "Auto Bild" gegenwärtig davon aus, dass Daimler etwa 5.000 Exemplare der neuen C-Klasse ohne Airbabg-Abschaltung ausgeliefert hat. Erst seit Juni 2014 sei diese Funktion in der Serienausstattung vorhanden; eine Nachrüstung nicht möglich. Die betroffenen Fahrzeuge seien daran zu erkennen, dass im Fahrzeug ein Aufkleber davor warne, Babyschalen auf dem Beifahrersitz anzubringen. Daimler soll den betroffenen Kunden bereits eine Kompensation in Höhe von 150 € angeboten haben. Hierauf müssen die Kunden sich nicht einlassen.
- Von Sven Müller
- Kategorie: Mandanten
Sven Müller: "Mehr als 12 Monate hat es gedauert, bis wir unsere Ansprüche gegenüber BMW durchsetzten konnten. Nach einem missglückten Vergleich mussten wir wirklich bis zu einem rechtskräftigen Urteil warten, bis wir Recht bekamen. Die Zusammenarbeit war zu jeder Zeit sehr angenehm, die Übermittlung von Nachrichten über die Webakte ist sehr komfortabel. So waren wir immer genau informiert. Vielen Dank an das gesamte Team der Kanzlei. Wir werden Sie gern weiterempfehlen."
- Von Joachim und Iris Seidel, Berlin
- Kategorie: Mandanten
Joachim und Iris Seidel, Berlin: "Gerne empfehlen wir Sie weiter, da wir mit Ihrer anwaltlichen Tätigkeit für uns sehr zufrieden waren. Auch die Kommunikation über die Online-Akte fanden wir sehr gut! So hatten wir immer einen Überblick über den Verlauf, der sich ja über fast zwei Jahre hinzog."
- Von Fabian Frank, RA
- Kategorie: Gewährleistung
In seinem Urteil vom 30.04.2014 - VIII ZR 275/13 hat der Bundesgerichtshof entschieden, dass der Verkäufer verschuldensunabhängig verpflichtet ist, dem Käufer die Kosten für ein Privatgutachten zu erstatten, dass dieser erstellen lässt, um die Ursache der Mangelerscheinungen aufzufinden und die Verantwortlichkeit für den Mangel zu klären. Es schadet auch nicht, wenn der Käufer anschließend nicht lediglich Nachbesserung verlangt, sondern zur Minderung übergeht.
- Von Doris Lenhart
- Kategorie: Mandanten
Doris Lenhart: " Sehr geehrter Herr Frank, meine Sache wurde dank Ihres Einsatzes zu meiner vollen Zufriedenheit erfolgreich erledigt. Danke und mit freundlichem Gruß."