Unser Mandant erwarb im Jahr 2011 einen Seat Exea 2,0 TDI CR Sport als Neuwagen im Wert von fast 34.000 EUR. Bereits kurz nach der Übergabe zeigte sich laut Mandant ein erheblicher Leistungsverlust des Fahrzeugs. Er wollte den Vertrag rückabwickeln.

Der von uns betreute Mandant erwarb einen BMW X1 xDrive28i als Neuwagen im Wert von fast 59.000 EUR im Jahr 2011. Nach Angaben des Mandanten funktionierte die Lenkung nicht ordnungsgemäß, das Fahrzeug zog nach links. Außerdem sei die Schaltzeit erheblich verzögert gewesen. Deswegen wollte er eine Rückabwicklung des Vertrags.

Unser Mandant erwarb im Jahr 2010 einen BMW 740d Limousine als Neuwagen im Wert von über 116.000 EUR. Kurz nach dem Kauf stellte er nach seinen Angaben diverse erhebliche Mängel an Getriebe, Motor, Klimaautomatik und in weiteren Bereichen fest. Daher wollte er vom Kaufvertrag zurücktreten.

Die von uns beratene Mandantin erwarb einen Alfa Romeo Spider im Jahr 2010 als Neuwagen im Wert von über 38.000 EUR. Sie gab an, dass der Dieselpartikelfilter sich ständig bereits nach unter 300 gefahrenen Kilometern regeneriere. Deswegen wolle sie den Vertrag rückabwickeln.

Der von uns betreute Käufer erwarb einen BMW 750Ld xDrive als Neuwagen zum Kaufpreis von rund 122.000 EUR. Im Rahmen der Rückabwicklung des Kaufvertrages forderte die Niederlassung eine Nutzungsentschädigung in Höhe von 0,67% des Kaufpreises je gefahrene 1.000 Km. Dies wollte der Käufer nicht akzeptieren. 

GeräuscheDer von uns vertretene Käufer erwarb im Jahre 2012 einen VW Tiguan als Neuwagen im Wert von 33.155,00 EUR. Kurz nach der Übergabe vernahm er ein ungewöhnliches Klappern im Bereich des vorderen linken Rades. Der Käufer gab an, dieses Geräusch trete bei Fahrten auf unwegsamer Straße auf. 

Der von uns vertretene Käufer erwarb einen Mercedes Benz SLK 350 als Gebrauchtwagen. Er berichtete, dass der Verkäufer das Fahrzeug im Internet u.a. mit der Angabe "scheckheftgepflegt" beworben hat.