Der von uns vertretene Käufer eines Fiat Freemont übernahm im Jahr 2014 das Fahrzeug als Neuwagen. Der vereinbarte Kaufpreis betrug ca. 33.000 EUR. Nach seinen Angaben traten Mängel in Form von Fehlfunktionen an der Heizung bzw. der Klimaanlage und am Infotaiment-System uConnect auf. Zusätzlich sollen Schaltaussetzer und nicht nachvollziehbare Schaltvorgänge am Automatikgetriebe festzustellen sein. Nachdem mehrere Nachbesserungsversuche der Verkäuferin erfolglos blieben, wünscht er sich eine Neulieferung des Fahrzeuges.
Nach der Aufforderung zur Neulieferung wurde das Begehren von der Verkäuferin mit der Begründung zurückgewiesen, die Mängel seien bei den Werkstattaufenthalten behoben worden. Gegebenenfalls handele es sich um neue Mängel. Hinsichtlich der angeblich neuen Mängel wurde die Nachbesserung angeboten. Unser Mandant beabsichtigt nunmehr die Dokumentation der Mängel durch ein Sachverständigengutachten um anschließend über die weiteren Schritte zu entscheiden.
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