Der von uns vertretene Mandant beanstandet bei seinem im Oktober 2013 als Vorführwagen zum Preis von ca. 62.000 EUR im Wege des Leasing erworbenen Mercedes-Benz E350 BlueTEC Limousine Mängel im Bereich der Elektronik und Verarbeitung. Es sollen unnormale Geräusche von den Bremsen und an verschiedenen Stellen im Innenraum festzustellen gewesen sein. Zudem soll es zu sporadischen Ausfällen von diversen Fahrerassistenzsystemen gekommen sein. Nachdem bei mehreren Werkstattaufenthalten in einer Vertragswerkstatt bzw. einer Niederlassung keine Abhilfe geschaffen worden sein soll, wollte er vom Kaufvertrag zurücktreten.
Wir erklärten für unseren Mandant den Rücktritt vom Kaufvertrag. Die Verkäuferin lehnte das Rückabwicklungsbegehren mit der Begründung ab, dass alle Mängel bei den Werktstattaufenthalten behoben worden seien. Zur Vermeidung einer gerichtlichen Auseinandersetzung forderte unser Mandant die Verkäuferin nochmals unter Fristsetzung zur umfassenden Beseitigung aller aus seiner Sicht vorhandenen Mängel auf. Nach einem ca. einwöchigen Werkstattaufenthalt erhielt unser Mandant sein Fahrzeug zurück, jedoch sollen die Geräusche im Innenraum und die Probleme mit der Park-Distance-Control sowie der Auffahrwarnung weiterhin vorhanden sein. Nach nochmaliger Erklärung des Rücktritts haben wir zur Durchsetzung des Rückabwicklungsanspruches Klage beim einem zuständigen Gericht eingereicht.
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